Mittwoch, 22. November 2006

Demokratie im Ausnahmezustand

Mit der Sowjetunion brach das gängige Bedrohungszenario, das für über vierzig Jahre den Krieg gegen die anderen und die Verfolgung der Aufmüpfigen im eigenen Land legitimierte, in sich zusammen.
Für die Metropolen des Westens prophezeite Franzis Fukujama das Ende der Geschichte, den kapitalistischen Weltfrieden. Dies war bestenfalls naiv: Im gnadenlosen Konkurrenzkampf um Profite kann es keinen Frieden geben, definiert als:

"eine umfassende und dauerhafte Rechtsordnung und Lebensform, bei der Wohl und Wohlstand der Menschen oberste Ziele sind."

Frieden gilt insofern als die Abwesenheit auch struktureller Gewalt.

"Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist“
Johann Galtung

In den neunziger Jahre trat die Sicherheitspolitik in den Hintergrund. Die weltweit führenden Staaten sahen sich keiner äußeren Bedrohung ausgesetzt, das Militär hing - salopp gesagt - in den Kasernen herum und spielte Karten. 1990 hatte zwar Saddam mit seinem Einmarsch in den Irak nocheinmal Anlass für militärische Intervention. Kurdische Flüchtlinge, die anschließend nicht über die Grenze in die Türkei gelassen wurden, wurden als Anlass genommen, mit der Militäroperation "Provide Comfort" eine Flugverbotszone über dem Nordirak einzurichten. Ein weiterer Versuch, die Soldaten als humanitäre Krieger nach Somalia zu entsenden, mündete in einem Massaker. Stundenlang schossen sich einige abgestürzte GIs und ein Rettungstrupp durch die Straßen der Hauptstadt Mogadischu und töteten dabei rund eintausend Somalis. Die Leichen zweier US-Soldaten wurden daraufhin unter dem Jubel der vermeintlich geholfenen Bevölkerung durch die Straßen gezogen.

Andere Themen rückten auf die Agenda der Weltpolitik: AIDS und andere Krankheiten, Armut, Bildung, Geschlechterdiskriminierung. Das UN-Entwicklungsprogramm versuchte 1994 dem herkömmlichen Sicherheitsbegriff, der sich auf Staaten bezog, den der menschlichen Sicherheit entgegen zu setzen:

"Es kann auf der Welt kein Frieden herrschen, solange die Menschen nicht in ihrem Alltag Sicherheit haben. Zukünftige Konflikte können öfter innerhalb von Nationen stattfinden, als zwischen ihnen - mit Ursachen die tief begraben in der wachsenden sozio-ökonomischen Ungleichheit und Mangel liegen. Die Suche nach Sicherheit in diesem Kontext liegt in Entwicklung, nicht in Waffen. […] Zu lange war das Verständnis von Sicherheit durch die Möglichkeit eines Konflikts zwischen Staaten geprägt. Zu lange wurde Sicherheit mit Bedrohungen von Staatsgrenzen gleichgesetzt. Zu lange strebten die Nationen nach Waffen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Heute erwächst das Gefühl von Unsicherheit für die meisten Menschen eher aus Sorgen des Alltags denn aus der Furcht vor einer Katastrophe im Weltmaßstab."

An sich eine richtige Analyse und ein richtiger Versuch, menschliche Sicherheit zu definieren. Allerdings haben auch die Sicherheitspolitiker hier neue Aufgabenfelder gewittert und umgesetzt.

In der selben Zeit wurden weltweit Arbeitnehmerrechte abgebaut, suspendiert. Zunächst wurde der Boden, dann der Strom, das Wasser, die Versorgung von Kindern, Alten, Kranken privatisiert. Die Vertriebenen und Überflüssig-Gewordenen machten sich auf in die Metropolen, um dort als rechtlose ArbeiterInnen in Sweat-Shop-Manufakturen ihren und den Unterhalt ihrer Familien zu erschuften. Die Löhne sanken, die so genannten Lebenskosten stiegen. Die Armut nahm also zu und nicht ab, provozierte und beschleunigte Konflikte, die tatsächlich immer weniger zwischen Staaten als innerhalb der Gesellschaften ausgetragen werden. Die Bevölkerung wird Schutzschild, Druckmittel und Manövriermasse. Die Ökonomie der neuen Kriege ist global, die Wertschöpfung erfolgt tw. in Zwangsarbeit bei der Rohstoffgewinnung in der dritten und Abschöpfung der Löhne für Rüstungsausgaben in der ersten Welt. Der Krieg erzeugt Flüchtlingslager und manifestiert sich in ihnen. Über zehn Millionen Menschen leben in Flüchtlingslagern, fast ein Zehntel der Weltbevölkerung in Slums. Auch die Profite wachsen und konzentrieren sich, abgeschirmt durch einen boomenden Sektor der Sicherheitstechnologien und -Dienstleistungen.

Diese gewaltige Reorganisation von politischer und wirtschaftlicher Teilhabe verlief zunächst in weiten Teilen der Welt friedlich unter der stumpf-optimistischen ideologischen Hegemonie des Neo-Liberalismus. Je deutlicher dieser jedoch seine strukturelle Gewalt offenbart, desto gewalttätiger wird auch seine Durchsetzung, desto mehr formiert und globalisiert sich auch Widerstand. Dieser Widerstand ist nicht per se gut oder progressiv. Im Gegenteil suchen einige - mit dem Rücken zur Wand - nach schnellen und einfachen Antworten und liefern damit den Nationalisten und Jihaddisten die nötige Massenbasis.

In diesem konfliktträchtigen Szenario verabschiedeten die Führer der Staaten auf ihrem Milleniumsgipfel 2000 die so genannten Millenium Development Goals. Von einer Bekämpfung extremer Armut und Hunger ist dort die Rede, von der Gleichstellung von Männern und Frauen und wieder die Bekämpfung von AIDS. Gelingen soll dies vermeintlich durch die Bereitstellung von 0.7% des BIP für internationale Entwicklungshilfe. Vorbedingung für Entwicklung sei jedoch "Sicherheit". Als Ziel von Sicherheitspolitik gilt einerseits das Individuum, der Zivilist: die Mittelschicht, der abzuschirmende Politiker oder Bonze, die Migrantin, der potentielle Terrorist, der Terrorist, die Extremistin, der Kindersoldat oder die Prostituierte. Andererseits, das mag ehrlicher klingen aber ist in der Praxis das gleiche: Die Sicherheit Deutschlands, Transportwege, Rohstoffsicherheit. Mittel der Sicherheitspolitik sind Soldaten und Polizisten.

In den Einsatzgebieten der Bundeswehr zeigt sich das ganz deutlich: In Bosnien, Afghanistan, und der DRC (hier meist schlicht Kongo genannt) geht es um die Kontrolle der Zivilbevölkerung. "Ethische Konflikte" und "Pogrome" seien zu verhindern, der Widerstand in Afghanistan wird mittlerweile offiziell als "Aufstand" tituliert, die Gefahr für die EUFOR in Kinshasa geht von jugendlichen Ghetto-Bewohnern aus.
Aufgabe des Militärs ist also immer weniger die Schlacht gegen eine befeindete Armee als die dauerhafte Besetzung: Die Kontrolle eines Gebietes oder einzelner Städte, das Errichten von Straßensperren, die Sicherung von Transportwegen und Fluchtkorridoren, das Durchsetzen von Ausgangssperren. Da ist es logisch, dass immer öfter auch Polizisten mit den Soldaten im Einsatz sind. Deutschland erwägt, die Bundespolizei per Gesetz generell für Auslandsmissionen einsatzfähig zu machen, erste Spezialeinheiten werden in Gifhorn explizit für die Eindämmung von Demonstrationen im Ausland geschult. Auf europäischer Ebene soll eine European Gendarmerie Force zu eben solchen Zwecken gebildet werden. Das Mandat der Polizei- und Streitkräfte lautet meist schlicht "Gewalt einzusetzen, um Gewalt zu verhindern" und setzt die Präventivkriegsdoktrin so auch auf Mikro-Ebene um.

Von Außen betrschtet besteht ein logischer Zusammenhang zwischen kolonialen Besatzungen und dem Aufbau bzw. dem Umbau der Armeen zu Aufstandsbekämpfungseinheiten.

In Irak, Haiti, aber auch in Kinshasa wird mittlerweile die Bevölkerung per se als Feind angenommen. Beispielhaft hierfür ist Falludjah, die Stadt wurde wochenlang belagert und bombardiert. Wer sich danach noch darin aufhielt galt pauschal als Ziel. Anders lässt sich eine solch große Stadt gar nicht mehr einnehmen. Es wurden weißer Phosphor und Mk77 eingesetzt.

Dies alles findet in so genannten Schurkenstaaten, gescheiterten oder erodierenden Staaten statt. Entwicklungshilfe ist dementspechend der Aufbau neuer staatlicher Strukturen, die eine "Good Gouvernance" (gute Regierungsführung) im Sinne der intervenierenden Staaten gewährleisten sollen. Unter staatlichen Strukturen wird in erster Linie Militär und Polizei verstanden, später auch ein System von Strafgerichten und Knästen. Unter dem Stichwort "Sicheheitsektorreform" bauen die westlichen Staaten in der Peripherie also neue Gewaltinstutionen und erklären dies als "Wiederaufbau" oder "Law-Enforcement", zivile Krisenprävention und Friedenskonsolidierung. Der Versuch, Individuen in das Zentrum des Sicherheitsbegriffs zu setzen ist damit geglückt, allerdings spielen sie dort faktisch eher die Rolle als potentielle Bedrohung, denn als Schutzbedürftige, keinesfalls aber als autonome Subjekte, als Souverän. In gescheiterten Staaten wird ein Krieg Aller gegen Aller konstatiert, der mit purer Gewalt unter Kontrolle gebracht werden müsse.

Das Recht hinkt diesen Entwicklungen nur noch als legitimierende Instanz hinterher. Saddam Husseins Tod durch den Strang soll die Entwicklung des Irak in Richtung Demokratie beschleunigen und wurde von einem ad-hoc Gericht gefälliger-Weise kurz vor den US-amerikanischen Kongress-Wahlen angeordnet. Da es sich bei den Besatzungen und Interventionen nicht um erklärte Kriege handelt, gilt nicht einmal das Kriegsrecht. Deutsche Soldaten genießen im Ausland beispielsweise häufig Diplomatenstatus, sind also im Einsatzland immun und üben gleichzeitig die Gewalthegemonie aus. Theoretisch unterstehen sie zwar weiterhin dem deutschen Recht, das sie mit Verhaftungen etc. gegenüber Dritten zur Anwendung bringen, das aber Soldaten eben nicht das Recht einräumt, Menschen zu kontrollieren oder zu verhaften. Bei Polizisten ist die Lage noch uneindeutiger da sie ebenfalls keinen Kombatantenstatus haben, von der entsendenden Regierung aber die Erlaubnis haben, zur Selbstverteidigung von der Waffe Gebrauch zu machen. Mit der Entsendung bewaffneter Kräfte ins Ausland wird immer ein neuer Rechtsraum geschaffen und definiert. Das internationale Recht schränkt zwar die formal legitimen Handlungsspielräume imperialer Armeen ein, wird aber vielmehr durch deren Handlungen und Überschreitungen geformt.

Ein Krieg ist Völkerrechtswidrig, wenn ihm, wie beim Irakkrieg, nicht durch den UN-Sicherheitsrat zugestimmt wird. Das zugrundeliegende Prinzip des Völkerrechts – die Souveränität der Nationalstaaten – wird einseitig aufgeweicht. Die Souveränität verbietet es, dass ausländische Truppen ohne dessen Erlaubnis auf dem Territorium eines Staates aktiv werden oder dessen innere Ordnung von Außen gezielt beeinflußt wird. Als neues völkerrechtliches Prinzip wird gegenwärtig die Verantwortung zum Schutz eben der Zivilbevölkerung eingeführt, die Interventionen bei schlechter Regierungsführung nicht nur erlaubt, sondern gar gebieten soll. Mittlerweile wurde von den Sicherheitspolitikern der Begriff der "conditional souvereignty" geprägt, der bedingten Souveränität. Dieser entspricht den realen Verhältnissen, dass Staaten, die für sich die Souveränität in Anspruch nehmen, dieses Recht für andere suspendieren können. Souverän ist, wer darüber bestimmt, wann das Recht zur Anwendung kommt und wann nicht. Dies ist die Umsetzung des Ausnahmezustands auf internationaler Ebene.

Im Februar diesen Jahres fanden 23 Auslandsmissionen der UN, 17 der OSZE, 12 der EU und zwölf weitere statt, die allesamt als Friedenseinsätze bezeichnet werden. Hinzu kommen einige reguläre Kriege, eine Vielzahl von innerstaatlichen Kriegen. Das Militär kommt außerdem in Grenzstreitigkeiten und Sezessionskonflikten zum Einsatz, allein 2006 wurde in 8 Staaten der Ausnahmezustand verhängt. In anderen Ländern herrscht er schon seit Jahren.

Auch wenn der erklärte Krieg zwischen völkerrechtssubjekten zur Ausnahme geworden ist, so ist es auch der Frieden selbst im engeren Sinne: Kaum ein Land hat keine Truppen im Ausland stationiert oder einen Sezessionskonflikt.

Ausnahmezustand.

Der Ausnahmezustand ist in vielen Verfassungen so genannter Demokratien verankert und trägt verschiedene Namen. In Großbritannien ist es das Kriegsrecht, welches in Notlagen ausgerufen werden kann, in Frankreich heißt die entsprechende juridische Figur "Belagerungszustand", in Deutschland nach 1945 wurde der Ausnahmezustand 1968 per Gesetz dem Grundgesetz hinzugefügt. Oft genug wird der Ausnahmezustand jedoch auch ausgerufen, wenn er nicht in der Verfassung verankert ist oder ohne die rechtlichen Grundlagen und Bedingungen des Ausnahmezustands zu beachten. Generell umfasst der rechtliche Ausnahmezustand folgende Komponenten: Es ermöglicht den Einsatz der Armee im Innern, gibt ihr und der Polizei erweiterte Rechte, beispielsweise können Ausgangssperren verhängt werden. Die Grundrechte werden eingeschränkt bzw. suspendiert. Hausdurchsuchungen und Verhaftungen können ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden. Es werden Schnellverfahren ermöglicht und häufig auch der Geltungsbereich der Militärgerichte auf zivile Beriche ausgedehnt. In vielen Ländern, insbesondere in Lateinamerika, gibt es im Ausnahmezustand die Todesstrafe. Ein weiteres wichtiges Charakteristikum ist, dass Gesetze fortan vom Präsidenten oder den Ministerien per Dekret erlassen werden können und häufig die Arbeit des Parlaments ausgesetzt wird. Dies gilt auch hinsichtlich des Militärs, das dem Oberkommando des Präsidenten oder spezieller Gremien unterstellt wird. Je länger der Ausnahmezustand in Kraft bleibt, desto mehr entwickeln sich für Militärdiktaturen typische Strukturen: Paramilitärs, relativ eigenständig agierende Militäreinheiten und Geheimdienstabteilungen, Lager, Spezialgefängnisse, Foltergefängnisse, die Zahl von Menschen, die "verschwunden" werden steigt.

Die Anlässe, auf die hin der Ausnahmezustand ausgerufen wird, sind vielfältig. Am unverdächtigsten sind zunächst Naturkatastrophen, wobei zuletzt der Hurrican Kathrina gezeigt hat, dass auch deren Auswirkungen keineswegs naturgegeben und die Reaktionen der Regierung keineswegs alternativlos sind. Während die US-Administration den Leiden der armen zurückgebliebenen Bevölkerung zunächst weitgehend ahnungs- und tatenlos gegenüberstand, rückten bald die Plünderungen derer in den Vordergrund, die zuvor alles verloren hatten und sich nun in den leerstehenden Villen und verwüsteten Supermärkten bedienten. Das Gerücht, dass sich einige von ihnen bewaffnet hätten, wurde zum Anlass genommen, den Notstand zu verhängen und die frisch aus dem Irak eingetroffene Nationalgarde nach New Orleans zu entsenden, um einen wahren Krieg gegen die Armut zu entfesseln, während die vom Wasser eingeschlossenen Menschen weiter dahinsiechten. Auf den US-amerikanischen Seiten des Nachrichtenportals Indymedia wurde seinerzeit deutlich, dass sich das Militär zunächst das Monopol auf Handlungsfähigkeit sicherte und spontane zivile Rettungsmaßnahmen unterband. Die Regierung, wegen ihrer langen Untätigkeit in scharfe Kritik geraten, konnte mit der Verhängung des Ausnahmezustands demonstrieren, dass sie sich der Sache annimmt und vermeintlich alles mögliche unternimmt, um endlich zu handeln. Was macht eine Regierung, wenn sie nicht weiter weis? Sie verhängt den Ausnahmezustand und schickt das Militär.

-> Beispielhaft für die internationale Situation Armut, Hunger, aber man macht Sicherheitspolitik, das ist klassische Außenpolitische Aufgabe der Staaten. Keine Entwicklung ohne Sicherheit. Innenpolitisch ist sie der Innere Frieden, jetzt vermischt sich beides.

Das gilt auch bei inneren Unruhen, rebellierenden Minderheiten, Autonomieerklärungen oder Sezessionsbestrebungen. Solange diese gewaltfrei bleiben, kann der Einsatz des Militärs erheblich schwerer gerechtfertigt werden und die oppositionellen Kräfte stärken. In diesem Fall bemühen sich oft die Geheimdienste um eine Eskalation, entweder indem sie Anschläge verüben und der anderen Seite zuschreiben, wie dies die Strategie der Spannung in Italien und jüngst in Oaxaca beinhaltet. Zusätzlich oder alternativ können paramilitärische Gruppen aufgebaut und ausgerüstet werden. Dann lässt sich der Ausnahmezustand wie in Nord-Irland oder den Kurdengebieten der Türkei oft jahrelang aufrechterhalten, in dessen Schatten eine Kriegsökonomie mit privaten und völlig entpolitisierten Gewaltunternehmern entsteht. Geheimdienste und Paramilitärs schaffen sich eine wirtschaftliche Basis in der Bevölkerung die von den Regierungstruppen oder ausländischen Counter-Insurgency-Einheiten illegalisiert und bekämpft werden. In einigen arabischen Ländern ist es islamistischen Gruppen gelungen, ein besseres System der sozialen Grundsicherung bereitzustellen, als die Regierung, und sich so einen breiten Rückhalt in der Gesellschaft zu sichern. In Algerien herrscht der Ausnahmezustand seit 1991 die islamische Heilsfront FIS die erste Runde der Wahlen gewann woraufhin das Militär die Macht übernahm und die FIS verbat. Auch Mubarak in Ägypten regiert seit der Ermordung seines Vorgängers 1981 wegen des großen gesellschaftlichen Einflusses der Muslimbrüderschaften im Ausnahmezustand. Der pro-westliche Kurs wird von der Bevölkerung abgelehnt und kann nur mit Gewalt durchgesetzt werden. Um den "Inneren Frieden" kümmern sich die Islamisten und gewinnen dadurch eine Massenbasis.

Ein weiterer Grund, den Ausnahmezustand zu verhängen, besteht in Schwierigkeiten innerhalb der Regierung selbst. Korruptionsvorwürfe gegen führende Politiker, Streitigkeiten innerhalb der Regierung, knappe, unklare oder angefochtene Wahlergebnisse können insbesondere im südostasiatischen und pazifischen Raum darin münden, dass die Regierung die Opposition auf diesem Wege zum Schweigen bringt und das Militär in der Hauptstadt oder Unruheprovinzen stationiert. Auch auf den gewaltsamen Tod von hohen Regierungsbeamten wird speziell in Afrika auf diese Weise reagiert. Staatsbankrott, Inflation, die Zahlungsunfähigkeit von Banken und Kreditinstituten führten u.a. 1989 in Venezuela 1997 in Albanien und 2001 in Argentinien zu Aufständen, auf welche hin die Regierungen jeweils den Ausnahmezustand ausriefen.

Ausnahmezustände markieren damit oft auch politische Brüche. Nicht immer gelingt es der Regierung, das Militär und die Polizei gegen die eigene Bevölkerung vorgehen zu lassen und auch wenn, gehen die oppositionellen Bewegungen oft gestärkt aus den Repressionen hervor. Manchmal kommt es gar zu Revolutionen in dem Sinne, dass eine völlig andere oder neue Elite die Staatsführung übernimmt, die alte blutig verfolgt und eine neue ideologische Grundlage ihrer Herrschaft gegenüber der Gesellschaft durchsetzt. Insofern ist auch die Revolution ein Ausnahmezustand, kein Wunder also, dass Regime wie in Mexiko oder Libyen, die auf der Institutionalisierung einer vermeintlichen Revolution basieren, repressiv sind. Eine prekäre oder nicht vorhandene Legitimität und die Kontrolle über die Gewaltinstitutionen bestimmen die gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Konsolidierung eines neuen Regimes, selbst wenn es nicht aus einem Krieg hervorgeht, geschieht meist im Kontext des Kriegsrechts oder Ausnahmezustands. Auch bei einem Putsch wird zunächst eine Form des Ausnahmezustands errichtet, die Aufhebung der Verfassung und der Übergang zu einer kommissarischen Diktatur.

In letzter Zeit ist der Begriff "Ausnahmezustand" außerdem in Mode gekommen. Wenn nach heftigen Schauern einige Keller leergepumpt werden müssen oder mittleren Stürmen umgeknickte Bäume die eine oder andere Straße blockieren, ruft die Feuerwehr den "Ausnahmezustand" aus. Funk und Fernsehen verkünden ihn nicht nur in Zusammenhang mit allem, was sich mit Blaulicht und Tatütatata assoziieren läßt sondern mit zunehmend positiver Konotation. Der Ferienbeginn sorgt dann etwa für einen Ausnahmezustand auf deutschlands Fernstraßen, der Schlußverkauf in den Modehäusern und nicht zuletzt die dumpf-fröhlichen Feierlichkeiten im Rahmen der Fußball-WM wurden in den Lokalzeitungen immer wieder als hupender und jubelnder, unbekümmert schwarz-rot-goldener Ausnahmezustand tituliert.

Auch wenn diese abwertende Verallgemeinerung des Begriff nicht grundlos stattfindet, ist es zunächst wichtig, ihnen gegenüber noch einmal die wahre Bedeutung des Ausnahmezustandes herauszuarbeiten. Es handelt sich dabei um eine paradoxe staatsrechtliche Figur, welche die Rechtsordnung aufhebt, vermeintlich um sie zu erhalten. Diese Aufhebung geschieht einseitig hinsichtlich der gewalthemmenden Institutionen, der Beschränkungen der Herrschaft, welche die Rechtsordnungen enthalten. Die Macht konzentriert sich in den Händen der Exekutiven, die Regierung bestimmt zentralistisch über den Einsatz von Polizei und Militär. Die Gerichte und das Parlament verlieren ihre Interventionsmöglichkeiten und die Bürgerrechte, welche die Einzelnen vor dem willkürlichen Zugriff der Exekutiven und legale Möglichkeiten zur Gegenmachtbildung schützen sollen, werden aufgehoben. Es ist die einseitige Aufhebung des so genannten Gesellschaftsvertrages, der vermeintlich die Grundlage demokratischer Herrschaft darstellt. Die Möglichkeit, die Verfassung einseitig außer Kraft zu setzen offenbart die wahre Natur demokratischer Herrschaft. Verliert sie ihre Legitimität, kann sie schlicht aus den Gewehrläufen wiederhergestellt werden. Paradoxer Weise ist eben die Möglichkeit zur Aufhebung der Verfassung in den Verfassungen vieler Demokratien – so auch der deutschen – enthalten. Argumentativ geht der Ausnahmezustand immer von einem Notstand, einer Notlage aus, welche die Zerstörung der gesellschaftlichen Ordnung mit sich brächte, wenn sie nicht in der zuvor festgelegten Weise vorübergehend aufgehoben würde. Zwar beinhaltet die Verfassung einige Voraussetzungen für die offizielle Verhängung des Ausnahmezustandes und begrenzt auch danach die Spielräume der Exekutiven doch die Geschichte des Ausnahmezustandes zeigt, dass diese eben mit Hinweis auf die vermeintliche Notlage im Ausnahmezustand selbst ignoriert werden. Wer sollte dies auch verhindern?

Ein solcher Notstand ist natürlich der Kriegs- bzw. Verteidigungsfall. Die Aussage Strucks, dass Deutschlands Sicherheit am Hindukusch verteidigt würde, zeigt, wie dehnbar diese Konzepte sind (er beinhaltet bspw. auch die Sicherung von Transportwegen). Zudem befinden wir uns seit dem 11.September 2001 im sogenannten "Krieg gegen den Terror". Dieser weltweite Krieg gegen einen unsichtbaren und oftmals lediglich halluzinierten Feind entstammt nicht mehr düsterer Science Fiction, sondern ist schlicht Realität. Das bedeutet jedoch nicht, dass 2001 weltweit oder innerhalb der Koalition der Willigen der Ausnahmezustand ausgerufen und das Kriegsrecht in Kraft gesetzt wurde. Aber der Ausnahmezustand kann als Analyseinstrument der Politik insbesondere der liberal-demokratischen Staaten in den letzten Jahren dienen.

Agamben formuliert folgende These: „Angesichts der unaufhaltsamen Steigerung dessen, was als ´weltweiter Bürgerkrieg´ bestimmt worden ist, erweist sich der Ausnahmezustand in der Politik der Gegenwart immer mehr als das herrschende Paradigma des Regierens“

Nach 9/11 wurde nicht das Kriegsrecht in Kraft gesetzt, aber der Krieg gegen den Terror ausgerufen, dessen Einsatzort die ganze Welt ist. Er beinhaltet nicht nur die Kriege und Besatzungen von Irak und Afghanistan, sondern auch geheime Kommandooperationen, geheimdienstliche Tätigkeiten und die Jagd von vermeintlichen und tatsächlichen Terroristen im Inland und „befreundetem“ Ausland. In seinem Kontext wurden auch die beiden Militäroperationen Active Endeavour im Mittelmeer und Enduring Freedom am Horn von Afrika begonnen. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung wurden die internationalen Gewässer militarisiert und die zivile Schiffahrt der Kontrolle der westlichen Soldaten unterworfen. Deutschland nutzte Enduring Freedom außerdem, um für je ein Jahr den Einsatz von bis zu 2800 Soldaten im Gebiet der NATO, der arabischen Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie den angrenzenden Seegebieten durch das Parlament absegnen zu lassen. Außerdem beinhaltet das deutsche Mandat von Enduring Freedom Einsätze von bis zu 100 Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, über die das Parlament bislang nichteinmal aufgeklärt wird. Das KSK wiederum ist in Afghanistan an der Bewachung und dem Transport von Gefangenen beteiligt und liefert damit Zuarbeit für Guantanamo und afghanische Foltergefängnisse. Laut Angaben zweier verschleppter Menschen aus Deutschland, Khaled El Masri und Murat Kurnaz, wurden diese auch von deutschen Sicherheitsbeamten genutzt um Terrorverdächtige zu verhören. Darüber hinaus sind Verhöre illegal Verhafteter und Verschleppter Terrorverdächtiger durch deutsche Behörden in Damaskus und Marokko öffentlich geworden. Die US-Stützpunkte Frankfurt und Ramstein waren für die Gefangenentransporte der CIA, die - bestenfalls - häufig in Guantanamo enden, zentral. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass Deutschland 7000 Soldaten abgestellt hat, um im Inland militärische Einrichtungen zu schützen, einerseits sicherlich gegen terroristische Anschläge, andererseits wird damit freilich auch ziviler Protest eingeschüchtert. Denn die Ausdehnung des Militärischen geschieht keineswegs Widerspruchsfrei. In der Kyritz-Ruppiner Heide nahe Berlin kämpft die ansässige Bevölkerung seit Jahren gegen die Einrichtung eines Luft-Boden-Schießplatzes - des so genannten Bombodroms - und stattdessen für eine touristische Infrastruktur als ökonomische Basis der Region. Auf dem Magdeburger Gefechtsübungszentrum, dem modernsten in ganz Europa, das von dem privaten Sicherheitsunternehmen Serco GMBH - ansonsten auch für den Unterhalt von Knästen und Abschiebehaftzentren zuständig - betrieben wird, werden die Manöver durch ansässige FriedensaktivistInnen gestört. Der Ausbau des NATO-Flughafens Geilenkirchen war erst nach der Räumung eines Hüttendorfs von Groenfront-AktivistInnen möglich, der Ausbau des Leipziger Flughafens als Drehkreuz für den US-Nachschub in den Irak stößt ebenso auf Widerstand in der Bevölkerung wie die militärische Nutzung des Flughafens Rostock-Laage. Wenn dieser im Rahmen der Proteste gegen die G8 besetzt wird, könnten sich die Protestierenden Soldaten und Feldjagern gegenüber sehen, die in den letzten Jahren bei zahlreichen Gelöbnissen und Gedenkfeiern der Gebirgsjäger an NS-Kriegsverbrecher den inneren Ring der Abschirmung gegenüber Protest bildeten.

Die Verdrängung des Zivilen durch das Militärische ist ein globales Phänomen. So gab es in Südkorea massive Proteste gegen die Erweiterung eine US-Militärstutzpunktes wegen der ein Dorf bereits das zweite mal umgesiedelt werden musste. 18.000 koreanische Polizisten und Soldaten stürmten schließlich das Dorf, 400 Menschen wurden festgenommen und 200 verletzt. Am 13. Mai 2005 wurden in Usbekistan mehrere hundert Menschen erschossen, die gegen die Rechtswillkür des usbekischen Regimes demonstrierten. Diese bezeichnete die Demonstranten als Terroristen und Umstürzler und verfolgt seit dem drastisch Oppositionelle und Menschenrechtsvereinigungen, die eine internationale Untersuchung des Massakers fordern. Die deutsche Regierung kritisiert diese Menschenrechtsverletzungen nicht, da sie in Usbekistan ihren Stützpunkt für die Versorgung der deutschen Soldaten im benachbarten Afghanistan unterhält. Im Gegenteil profitiert sie vom autoritären Regime, denn der US-geführte Krieg in Afghanistan und die Unterstützung durch ihre Regierung wird in Usbekistan ebenso wie in Pakistan von der Bevölkerung weitgehend abgelehnt. Staaten, die sich am Krieg beteiligen, müssen dies mehr oder weniger gewaltsam gegenüber der eigenen Bevölkerung durchsetzen.

Dies beinhaltet eben auch eine Entparlamentisierung der Auslandseinsätze. Neben dehnbaren und allumfassenden Mandaten wie enduring Freedom geschieht dies in Deutschland insbesondere dadurch, dass diese von Polizei und zivilen Helfern flankiert werden. Über Auslanseinsätze der Polizei entscheidet das Innenministerium und wenn Soldaten offiziell als „Militärberater“ entsandt werden, bedarf dies ebenfalls keiner zustimmung des Parlaments. Der Einsatz der Bundespolizei zum Schutz von zivilen Helfern im Irak wurde beispielsweise erst bekannt, nachdem zwei der Beamten starben. Auch in den Libanon wurde Bundespolizei noch während der Gefechte zwischen israelischer Armee und der Hisbolla entsandt, offiziell um den Schutz der deutschen Botschaft zu verstärken. Ein weiterer Vorwand, Bundespolizisten in alle Welt zu entsenden, ist die Bekämpfung illegaler Migration. Mittlerweile werden Bundespolizisten, die im Rahmen der Amtshilfe auch auf Demonstrationen im Inland eingesetzt werden, speziell für Auslandseinsätze trainiert, ein neues Entsendegesetz soll es ermöglichen, diese auch gegen ihren Willen im Ausland einzusetzen. Denn in den Protektoraten beispielsweise auf dem Balkan fühlen sich die Soldaten immer öfter an Polizeiarbeit erinnert. Ihre Aufgabe ist hier die Eindämmung von Demonstrationen, die Jagd auf Kriegsverbrecher und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Neben dem Einsatz von eigenen Polizisten bietet sich die Ausbildung und Ausrüstung eigener Polizei- und Aufstandsbekämpfungskräfte vor Ort im Rahmen der sogenannten Sicherheitssektorreform an, die aber oft in den Aufbau unkontrollierbarer paramilitärischer Gruppen mündet.

Die zunehmende Ununterscheidbarkeit von Polizei und Militär deutet auf generelle Innen- und Außen- Analogien hin, die dem weltweiten Bürgerkrieg und dem Krieg gegen den Terror innewohnen. Immer wieder wird von unseren Politikern betont, dass man zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit nicht mehr unterscheiden könne, es herrscht also auch im Inneren Krieg und im Krieg geht es um alles, warum auch jedes Mittel gerechtfertigt ist. Kurz nachdem von der britischen Regierung an die Polizei der Auftrag erging, potentielle Terroristen im Zweifelsfall zu erschießen, setzten die Sicherheitskräfte diesen gegenüber einem unschuldigen Brasilianer spektakulär um. Der frühere Polizeichef Londons rechtfertigte dies mit der Aussage „Wir leben in einer Zeit des Bösen, wir sind im Krieg“. Die deutsche Regierung will einen Einsatz der Bundeswehr für die Fälle ermöglichen, dass von einem zivilen Flugzeug oder Schiff eine potentielle Terrorbedrohung ausginge. In einer solchen Notlage soll der Abschuss des betreffenden Transportmittels und damit der Mord an den Insassen gerechtfertigt werden. Nachdem dies für Verfassungswidrig erklärt wurde, verkündet sie kurzerhand, dann müsse eben die Verfassung geändert werden. Dies muss jedoch nicht unbedingt über ein Zweidrittelmehrheit im Parlament geschehen. Per Kabinettsbeschluss verabschiedete die Regierung am 25. Oktober ein neues Verteidigungsweißbuch. Darin werden wie auch in den Verteidigungspolitischen Richtlinien die Begriffe der Verteidigung und der nationalen Sicherheit so weit ausgedehnt, dass ein Einsatz im Inneren bereits möglich ist.

Der Innere Notstand rechtfertigte darüber hinaus auch die zunehmende Verzahnung von Militär, Polizei und den verschiedenen Geheimdiensten unter anderem im gemeinsamen Lage- und Analysezentrum oder zuletzt durch die Anti-Terror-Datei. Mit dem Krieg gegen den Terror wird auch eine immer umfassendere Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung aller Telefon und Internet-Verbindungen sowie der Einsatz des deutschen Maut-Systems zur Überwachung des Verkehrs gerechtfertigt. Darüber hinaus arbeiten die westlichen Demokratien gerade an einer rechtlichen Umsetzung der faktisch bereits bestehenden Praxis, dass Terrorverdächtige auch ohne richterliche Anordnung auf unbestimmte Zeit festgehalten werden können. Für Sexualstraftäter besteht die Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung schon länger und wurde zuletzt 2004 auch als nachträgliche Maßnahme für verfassungsmäßig erklärt. Demnach kann auch nach Verbüßen der Haftstrafen ein unbefristeter Freiheitsentzug angeordnet werden, der nur alle zwei Jahre bestätigt werden muss. Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis können in Deutschland 18, in den meisten anderen europäischen Ländern zwei bis sechs Monate inhaftiert werden, um ihre Abschiebung zu ermöglichen. Insofern wurde mit dem Schutz vor willkürlicher Inhaftierung - der Habeas Corpus Grundsatz - ein wichtiges Element der Rechtsstaatlichkeit, schrittweise abgebaut. Nach Ansicht verschiedener Rechtswissenschaftler ist allein dies hinreichend, um von Ausnahmezustand oder Feindstrafrecht zu sprechen.
Bei Abschiebemaßnahmen, in Abschiebehaft und bei der militarisierten Sicherung der Außengrenzen wird das Leben von MigrantInnen immer wieder demonstrativ aufs Spiel gesetzt. Die Beamten, die für den Tod von Menschen zur Rechenschaft zu ziehen sind, bleiben oft straffrei oder kommen mit Bewährungsstrafen davon. So im übrigen auch der Stellvertretende Polizeipräsident Frankfurts Daschner, der einem Verdächtigen Folter androhen ließ. Auch hier wurde ein Freispruch in Hinblick auf die unmittelbare Notlage gefordert.

Für MigrantInnen wie Asylbewerber sind verschiedene Grund- und Menschenrechte wie die Niederlassungsfreiheit bereits seit längerem Makulatur. Viele dieser Einschränkung wurden im Kontext des Sozialabbaus nun auch auf gemeldete Erwerbslose ausgedehnt. Die Zwangsarbeit, die in Knästen und Psychatrien schon länger möglich ist, kann nun auch Hartz-vier- Berechtigte betreffen.

Krise der Demokratie

Die Permanenz der Ausnahme kann als Strategie der Herrschenden aufgefasst werden, Ausbeutung und Unterwerfung zu intensivieren. Sie stellt auf jeden Fall eine Krise demokratischer Herrschaft und Legitimität dar. Auf der anderen Seite ist sie auch Ausdruck eines wachsenden und vielfältigen Widerstands, eines globalen Inneren Unfriedens. So lässt sich der Erfolg des islamischen Fundamentalismus sicher teilweise mit der Gewalt der neoliberalen Globalisierung erklären. Auch die zunächst sinnlos und endogen erscheinende Gewalt in Slums und Vorstädten resultiert nicht zuletzt aus dem Ausschluss dieser Bevölkerungsgruppen von ökonomischer, politischer und damit auch gesellschaftlicher Teilhabe. Tatsächlich geht es den Menschen immer mehr an den Kragen, ihr Recht auf auf Wohnung und Aufenthalt, auf Arbeit und Leben in Würde und ihre politischen Rechte werden unter Anwendung von Gewalt in Frage gestellt.

Beverly Silver versucht in ihrer Untersuchung über die Geschichte der Arbeiterbewegung den jeweiligen Stand der Gesellschaft nicht alleine aus der Eigendynamik des Kapitalismus, sondern aus dem jeweiligen Machtverhältnis zwischen Kapital und ArbeiterInnenbewegung zu beschreiben. Demnach pendelt die globale Politik scheinbar endlos zwischen der Maximierung der Profite und der Legitimierung des kapitalistischen Weltsystems. Gegenwärtig stehen die Zeichen eindeutig auf Maximierung der Profite und die Legitimität der politischen Herrschaft schwindet in nackte Gewalt. Nach Silvers bedeutet dies aber keineswegs das Ende der Arbeitskämpfe, diese werden jedoch gegenwärtig dort ausgefochten, wo sie am existentiellsten sind: in der kapitalistischen Peripherie. Dies bedeutet einerseits tatsächlich die so genannte "Dritte Welt", wo deutsche Polizisten ehemalige Milizionäre in Aufstandsbekämpfung ausbilden, andererseits die Peripherie der Metropolen, die illegalisierten Slums und die illegalisierten Bewohner. Zuletzt auch die mobile Peripherie der transnationalisierten migrantischen Arbeitskräfte und ihrer Angehörigen die vor unserer Nase ausgebeutet, inhaftiert und abgeschoben werden und in den letzten zwei Wochen in zwei Lagern in Deutschland zu streiken begonnen haben.

Aus dieser Perspektive ist der globale Ausnahmezustand nicht unbedingt eine fatale Entwicklung. Wie oben beschrieben kann der Verlust an Legitimität durch pure Gewalt nicht immer ersetzt werden, die zivile Opposition stärken und den Übergang zu einer anderen, klassisch sozialdemokratischen Politik markieren, die sich weniger an der Bereitstellung von Profiten und mehr an Legitimität orientiert. Dies entspräche dem ewigen Pendeln innerhalb des Kapitalismus, wie es Silvers annimmt, lediglich mit zunehmenden Gewaltpotential. Es könnte natürlich auch eine tatsächliche Revolution bedeuten, den Übergang in etwas völlig Neues. Wie vorher beschrieben können auch Revolutionen zu Terrorregimen, zum permanenten Ausnahmezustand werden. Dieser steht uns bevor, wenn wir Krieg und Terror nicht den kollektiven Kampf um Rechte entgegensetzen können und Frieden einfordern:

"eine umfassende und dauerhafte Rechtsordnung und Lebensform, bei der Wohl und Wohlstand der Menschen oberste Ziele sind."

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Urban Resolve: Rüsten...
Im Laufe der 90er Jahre entwickelte sich in der strategischen...
ipw - 10. Apr, 21:43
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Der globale Ausnahmezustand Wikipedia über den Ausnahmezustand, darin...
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