Dienstag, 10. April 2007

Urban Resolve: Rüsten für den molekularen Bürgerkrieg

Im Laufe der 90er Jahre entwickelte sich in der strategischen Gemeinschaft ein erweiterter Sicherheitsbegriff, der sich mittlerweile in die Strategien der Großmächte eingeschrieben hat. Anstatt der territorialen Verteidigung rückten andere Bedrohungen ins Visier: (Proliferation von) Massenvernichtungswaffen, Terrorismus, scheiternde Staatlichkeit, in deren Folge organisierte Kriminalität, Armut, Krankheiten, Bürgerkriege und wiederum Terrornetzwerke gedeihen.
Geprägt von einem spürbaren Optimismus versuchten auch zivilgesellschaftliche Akteure, den Begriff der Sicherheit umzudeuten und für ihre Absichten nutzbar zu machen. 1994 prägte das UNDP den Begriff der menschlichen Sicherheit in Abgrenzung zur staatlichen, indem es feststellte: "Zu lange war das Verständnis von Sicherheit durch die Möglichkeit eines Konflikts zwischen Staaten geprägt. Zu lange wurde Sicherheit mit Bedrohungen von Staatsgrenzen gleichgesetzt… Heute erwächst das Gefühl von Unsicherheit für die meisten Menschen eher aus Sorgen des Alltags denn aus der Furcht vor einer Katastrophe im Weltmaßstab."
Auch die menschliche Sicherheit wurde in das Potpourri des Erweiterten Sicherheitsbegriffs aufgenommen und ist mittlerweile in die strategische Planung ebenso eingegangen wie in das Völkerrecht: Die Human Security Doctrine for Europe versteht sich als Erweiterung der Europäischen Sicherheitsstrategie und stellt fest, dass von Regionen, in denen menschliche Unsicherheit herrscht, auch Bedrohungen für die Sicherheit in Europa ausgehen können. Im Abschlussbericht zum Reformprozess der Vereinten Nationen sprach sich deren damaliger Generalsekretär für die Responsibility to Protect aus, eine Norm, welche die Souveränität von Staaten, die keine menschliche Sicherheit (mehr) gewährleisten können oder wollen, außer Kraft setzen und andere Staaten zur Intervention verpflichten soll.

Diese Entwicklungen korrespondieren mit einer Neuausrichtung des Militärs auf ZivilistInnen, eine Entwicklung, die sich an den europäischen Außengrenzen ebenso beobachten lässt, wie bei den exterritorialen Kriegseinsätzen. Gestürzte Machthaber können das Ziel von Militärinterventionen und internationalen Besatzungsregimen, den Aufbau neuer Staatlichkeit und neuer gesellschaftlicher Strukturen, nachhaltig blockieren, indem sie im Rahmen ihrer militärischen Niederlage die Waffen der Zivilbevölkerung überlassen. Deren dann notwendige Entwaffnung erscheint als Krieg der internationalen Truppen gegen die einheimische Bevölkerung und ruft neue Widerständigkeiten hervor. Durch die Theorien der „Neuen Kriege“, die jüngsten Militärdoktrinen und UN-Mandate wurden zudem Migration, Menschenschmuggel, Organisierte Kriminalität, und die Festnahme von international gesuchten Kriegsverbrechern in den militärischen Aufgabenbereich überführt. Das Militär wendet sich deshalb gegen Netzwerke und Tätigkeiten, die für die ansässige Bevölkerung als legitim und angesichts der meist desolaten wirtschaftlichen Lage auch als lebensnotwendig gelten. Dies wollen wir anhand der Besatzungsregime in der DR Congo und Bosnien und Herzegowina kurz darstellen, um Rückschlüsse auf weitere Kriegsgebiete wie Afghanistan, Irak und Haiti zu ermöglichen.

Abschließend werden konkrete taktische Neukonfigurationen in den westlichen Streitkräften vorgestellt, die diesen Entwicklungen entsprechen. So findet in den USA seit 2003 die internationale Übung „Urban Resolve“ statt, die nach dem Desaster von Mogadischu neue Lösungen für den urbanen Häuserkampf liefern soll. Als Szenario liegt der Übung ein Aufstand in Bagdad 2015 nach dem Rückzug der US-amerikanischen Truppen zu Grunde, der durch eine internationale Task-Force auf Bitte der zuvor eingesetzten Regierung niedergeschlagen werden soll. Drohnen überfliegen dabei kontinuierlich die Stadt und liefern damit nicht nur ein ständig aktuelles Lagebild, sondern können über Peilsender die Bewegungen von Personen, Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen nachvollziehen. Außerdem wird der Einsatz nicht-letaler Waffen geübt. Ein ähnlicher Einsatz erfolgte bereits 2006 in Kinshasa. Wichtigstes Element des EUFOR-Einsatzes waren dabei ebenfalls Drohnen, die zeitnah Informationen über Zusammenrottungen der Zivilbevölkerungen und Truppenbewegungen der Miliz Jean-Pierre Bembas liefern sollten.
In Deutschland bilden die Feldjäger gegenwärtig alle drei Truppenteile der neuen Bundeswehrstruktur in Crowd and Riot Control (CRC) aus. Zudem werden Polizisten der Bundespolizei in Gifhorn explizit für Auslandseinsätze ausgebildet und ihre Ausrüstung mit schweren Waffen erwogen. Gendarmerie-Einheiten werden aufgrund ihres hybriden Charakters, der polizeiliche und militärische Aufgaben umfasst, für die kommenden Kriege und Besatzungen eine herausragende Bedeutung haben. Der militärische Einsatz EUFOR in Bosnien und Herzegowina beinhaltet bereits jetzt 534 Uniformierte, die in so genannten Integrated Police Units (IPUs) polizeiliche Maßnahmen unter militärischem Mandat vornehmen und sich überwiegend aus italienischen Carabinieris zusammensetzen. Im Mittelmeer und vor den Kanaren wird unter Anleitung der Grenzschutzagentur FRONTEX und der NATO-Mission Active Endeavour die Kooperation zwischen Militär, nationalen Gendarmerie- und Polizeieinheiten, humanitären Organisationen und EUROPOL geübt.

Abstract für einen Vortrag auf dem Kongress "Krieg" der der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie:
http://server40.hostpoint.ch/~sgskongr/joomla//index.php?option=com_content&task=blogsection&id=9&Itemid=58

Freitag, 29. Dezember 2006

Zum inneren und äußeren Zustand der Festung Europa

Europa will die Illegalität
Die Unterscheidung in legale und illegale Migration ist konstruiert und ein Instrument der Herrschenden. Sie teilt die MigrantInnen auch nicht in erwünschte und unerwünschte, im Gegenteil sind legale wie illegale Migrantion von der Wirtschaft und damit auch weitgehend von der Politik erwünscht. Dies möchte ich anhand einiger Beispiele darstellen.
Per Gesetz, in vielen Fällen auch per Dekreten aus Ministerien, kann sich der rechtliche Status von Menschen – oft hunderttausenden gleichzeitig - ändern. Das bekannteste Beispiel hierfür mögen Legalisierungsprogramme sein. Die Regierung gibt allen, die sich seit einem Stichtag im Land befinden und die meist noch einen Arbeitsvertrag vorweisen müssen, Aufenthaltsrechte. Grundsätzlich läuft die Einwanderungsgesetzgebung aber auf das Gegenteil hinaus: Es werden Fristen gesetzt, ab denen eine Ausreise auch erzwungen werden darf, flankiert wird das von Maßnahmen wie Residenzpflicht, Arbeitsverbot, Lagerunterbringung, Abschiebehaft und Abschiebungen unter Zwang. In Italien lässt sich das sehr gut nachweisen, weil es dort bis vor zwanzig Jahren kaum eine Immigrationsgesetzgebung gab, wer da war, war zunächst legal da, jedenfalls nicht illegal und mit verschiedenen Rechten ausgestattet. Bis heute brauchen Kinder bis 16 Jahren dort keine Aufenthaltsgenehmigung, d.h. Sie können auch nicht illegal werden. Wird dieses Alter bspw. um zwei Jahre heruntergesetzt, so bedeutet das die "Illegalisierung" von tausenden Kindern.
Häufig hören wir in den Strategien der EU, dass es notwendig wäre, im Kampf gegen die illegale Migration auch legale Möglichkeiten zur Immigration zu schaffen. Unter letzteren werden kurzfristige, meist an einen Arbeitsvertrag gebundene Visa verstanden, die mit keinerlei Integrationsmaßnahmen, politischen oder sozialen Rechten verbunden sind. Nun kommt aber der überwiegende Teil derjenigen MigrantInnen, die später als illegal aufgegriffen werden, mit solchen Visa ins Land und bleibt über deren Ablauf hinaus. Selbst in den südlichen Mitgliedsstaaten der EU mit ihren relativ offenen Außengrenzen kommen nur etwa 30% illegal über die Land- und Seegrenzen, 70% sind so genannte Visa-Overstayers. Es herrscht in Politik wie in der Wissenschaft ein breiter Konsens darüber, dass die eben genannte Form der Arbeitsmigration für das Funktionieren der europäischen Volkswirtschaften notwendig ist. Etwas kleiner ist die Einigkeit darüber, dass auch die illegalisierten MigrantInnen eine "Bereicherung darstellen" insbesondere im Landwirtschafts- und Dienstleistungssektor und bei letzterem insbesondere bei den häuslichen Diensten.
So kamen in Österreich kürzlich verschiedene Spitzenpolitiker in die Presse, weil entdeckt wurde, dass sie illegale MigrantInnen für die Pflege ihrer Eltern beschäftigen. Wirtschaftsminister Bartenstein äußerte, dass es in Österreich ohne diese illegalen Pflegekräfte zumindest kurzfristig nicht ginge. Wie will Österreich nun reagieren? Mit einem Moratorium, d.h. Einem Beschluß, dass die Beschäftigung Illegaler in der Pflege für einen gewissen Zeitraum im Normalfall nicht verfolgt wird. Die Menschen aber, von deren Arbeitskraft die österreichische Oberschicht abhängig ist, bleiben illegal, von sozialen und politischen Rechten ausgeschlossen und an ihren Arbeitsplatz gebunden.
Was ich damit sagen will ist, dass die EU-Staaten illegale Migration befördern um ein Segment des Arbeitsmarktes zu schaffen, in dem Zustände herrschen, die an Sklaverei erinnern.

Fatale Effekte des militarisierten Grenzmanagements
Die Abschottungs- und Abschiebemaßnahmen sind, hinsichtlich ihres erklärten Zwecks (Abschottung), allesamt ineffektiv. Das heist nicht, dass in den EU-Nachbarstaaten nicht tausende Menschen auf dem Weg in die EU steckenbleiben, andere jahrelang betteln und auf der Straße leben müssen, nur um am Ende im Mittelmeer doch zu ertrinken. Die spektakulär inszenierten Migrationen übers Meer laufen im Normalfall etwa so ab: Die Menschen in Sub-Sahara Afrika kaufen zunächst in Reisebüros ein Ticket in die nordafrikanischen Staaten. Diese haben ihre offiziellen Grenzübergänge auf Druck der EU mittlerweile weitgehend geschlossen, also weichen die Transportunternehmen gegen einen Aufpreis auf gefährlichere informelle Routen aus und lassen die Menschen in den Grenzstädten aussteigen. Sie befinden sich nun in Staaten wie Marokko, einer Monarchie, die zwei Grenzkonflikte hat, Algerien, das sich nach wie vor im Ausnahmezustand befindet, Libyen, das auf der „Achse des Bösen“ liegt oder Ägypten, ebenfalls seit 1981 im Ausnahmezustand. In diesen Ländern gibt es korrupte Polizei und Militärs, einen starken Rassismus gegenüber Schwarzen und mittlerweile können sich diese Länder durch die Festsetzung und Deportation von MigrantInnen von der EU Entwicklungshilfegelder erkaufen. Dort verbringen die TransitmigrantInnen oft Jahre, in denen sie täglich Angst vor Übergriffen, Inhaftierung und Abschiebungen haben, weshalb sie sich oft in informellen Lagern zusammenrotten, die wiederum Ziel polizeilicher Räumungen werden. Dort gibt es wiederum Dienstleister, welche die Überfahrt nach Europa anbieten, aber im Verborgenen operieren müssen, d.h. Die MigrantInnen werden Nachts in vollgestopften Kleinbussen in Unterkünfte nahe dem Meer gebracht und dort versteckt, bis ein Boot zur Verfügung steht und die Bedingungen günstig sind. Es ist klar, dass sie in diesem Zeitraum der Willkür der Schleuser ausgeliefert sind. Spätestens jetzt müssen sie auch ihre Papiere vernichten.
Die Überfahrt muss lebensgefährlich sein. Wenn ein Boot mit ausreichend Nahrung, Benzin und Navigationstechnik ausgerüstet ist, wird es zurückgeschickt. Denn das Mittelmeer wurde von Europa militärisch angeeignet, in Spanien werden sogar schon Satelliten eingesetzt, um MigrantInnen auf dem Meer aufzuspüren, daneben gibt es SIVE-Anlagen mit Radar und Wärmebildkameras an den Küsten, im Mittelmeer den NATO-Einsatz Active Endeavour und fünf Maneuver in den letzten fünf Jahren mit Kriegsschiffen. Die Flotten der spanischen Guardia Civil und der italienischen Guardia di Finanza wurde massiv aufgerüstet und durch Hubschrauber und Flugzeuge ergänzt. Diese orten die Boote oft schon nahe der afrikanischen Küste. Wenn die MigrantInnen ein europäisches Polizei- oder Militärboot erblicken, schütten sie ihr Benzin weg oder zerstören sie ihren Motor. Manchmal fährt die potentielle Rettung aber weiter. Meistens werden die MigrantInnen aber dann an die europäische Küste zunächst in geschlossene Lager gebracht. Wer sein nacktes Leben in die Hand der Behörden legt und Glück hat, kommt irgendwann frei. Das Leben vollzieht sich aber in der folgenden Zeit meist weiter in Lagern, entweder offenen staatlichen oder kirchlichen Unterkünften in den Städten oder selbstorganisierten Lagern nahe den Gemüseplantagen. Ohne Rechte sind die Löhne so niedrig und ist die Sicherheit so gering, dass eine menschenwürdige Unterkunft nicht möglich ist.

Ein Raum des permanenten Ausnahmezustands
Wir haben also zunächst einen Widerspruch zwischen Nachfrage nach migrantischer Arbeitskraft und Bemühungen um Abschottung, der, simpel gesagt, die EU und ihre Mitgliedsstaaten immens viel Geld kostet. Sicherlich hat dies einerseits seinen Ursprung in Meinungsverschiedenheiten und Mißverständnissen zwischen denen, die die EU gestalten. So kann man ganz klar sagen, dass es einerseits die europäische Kommission gibt, die eher wirtschaftlich denkt und sich für mehr Zuwanderung ausspricht, während der "Kampf gegen die illegale Migration" dem Rat unterliegt, der sich in diesem Themenfeld aus den Innen- und Justizministern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, die eher mit dem Thema "Sicherheit", also der Kontrolle der Bevölkerung beschäftigt sind. Zudem gibt es zwar in jedem Mitgliedsstaat eine politisch anerkannte Nachfrage nach migrantischer Arbeitskraft, jeder Mitgliedsstaat will aber zugleich in einer "EU ohne innere Grenzen" auch als Zugeständnis an die EU-skeptische Bevölkerung eine Kontrolle über die Zuwanderung behalten oder suggerieren, weshalb eben auch Spitzenpolitiker zwischen den Aussagen "Wir brauchen mehr Zuwanderung" und "das Boot ist voll" oszillieren.
Den Ausnahmezustand, der im Folgenden als Analysefolie für das Ergebnis der Migrationspolitik dient, sollte deshalb nicht als Grand Strategy oder Verschwörung verstanden werden. Es ist ein Unfall, der sich allerdings im gegenwärtigen Weltsystem allerorten widerholt.
Mit der EU entsteht ein neues Gebilde, das in seiner Bedeutung kaum unterschätzt werden kann. Man denke nur an das Aufkommen der Nationalstaaten und ihre Bedeutung für die heutige Welt. Etwas schwieriger ist die Vorstellung, dass da, wo sich Menschen bewegen, auch ein neuer Raum entsteht, mit eigenen Regeln, mit einem eigenen Lebensgefühl. Wenn Sie mit dem Zug durch Europa fahren, müssen sie sich an andere Regeln halten und werden Sie andere Erlebnisse haben, als wenn sie mit dem Auto fahren, fliegen oder trampen. Der Tourist, der nach Kenia fliegt, bewegt sich in einem anderen Raum, als der Migrant, der auf der oben beschriebenen Weise auf der gleichen Route sein Leben aufs Spiel setzen muss, er kommt als jemand anderes an, eben als Hotelgast, während der andere verborgen in einer Besenkammer wohnt und die Teller im Hotelrestaurant spült.
Die EU-Innenpolitik hat als Ziel, eben einen neuen Raum zu schaffen, den sie in Orwellschem Neusprech als „Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts“ definiert. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um einen Raum des permanenten Ausnahmezustands. Der Ausnahmezustand wird ausgerufen aufgrund eines Notstands, einer Bedrohung der Souveränität des Staates. Seine wesentlichen Merkmale sind: Die Aufhebung richterlicher und parlamentarischer Kontrolle, der Erlass von Gesetzen per Dekret, der Einsatz des Militärs im Inneren, und die Einschränkung der Bürger- und Menschenrechte.
Kernaufgaben der EU-Innenpolitik (der Dritten Säule der EU) sind die Bekämpfung illegaler Migration, der international organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Von erstem wurde oben dargestellt, dass die illegale Migration eben erst durch ihre Bekämpfung und Verrechtlichung entsteht. Bei allen dreien handelt es sich um Bedrohungen, die aus einem Zusammenhang mit Migration konstruiert und als Bedrohung der nationalen Souveränität angesehen werden. Ein Einschreiten des Europäischen Gerichtshofs kann mit dem Verweis auf eine Bedrohung der Inneren Sicherheit abgewendet werden, während die nationalen Parlamente und Gerichte auf die EU-Innenpolitik nahezu keinen Einfluss haben, da diese im internationalen Rahmen verhandelt wird. Das heist, dass der "Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts" einer sehr eingeschränkten Kontrolle der Parlamente und Gerichte unterliegt. Die Institutionen, die auf dieser Ebene tätig sind, etwa die Grenzschutzagentur FRONTEX oder EUROPOL verbinden dadurch auch wie selbstverständlich geheimdienstliche und polizeiliche Funktionen. Zugleich vermischt sich innerhalb der EU die Innen- mit der Außenpolitik, die Außenpolitik der Einzelstaaten und die EU-Innenpolitik müssen zur Deckung gebracht werden. Dies geschieht einerseits durch den Auf- und Ausbau paramilitärischer Einheiten wie der Guardia Civil, der Guardia di Finanza und der Bundespolizei, andererseits durch den Einsatz des Militärs zur Bewältigung sozialer Probleme und zur Aufrechterhaltung globaler Ungleichheiten, also den Einsatz des Militärs an den äußeren und Inneren Grenzen, den Flughäfen und demnächst den französischen Banlieus. Das Objekt dieser Politik des Ausnahmezustands erkennen wir dieses Jahr in den spektakulär inszenierten Bildern von den Kanaren, den halbverdursteten MigrantInnen, aber auch den Abschiebelagern. Die "Illegalen" können jederzeit von der Straße weg inhaftiert werden, in Deutschland für 18 Monate, in anderen Ländern nur für ein oder zwei. Der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, der Habeas Corpus- Grundsatz gilt als fundamentale Errungenschaft des Rechtsstaats und wurde nun für einen durchaus relevanten und wirtschaftlich notwendigen Teil der Bevölkerung aufgehoben. Diese Entrechtlichung der national gesehen "Anderen" macht den Weg frei für Zwangsarbeit für Arbeitslose und weitere Einschränkungen der Grundrechte auch von EU-BürgerInnen. In den Abschiebelagern, Ausreisezentren, Fresspaketen, in der rechtlichen Prekarisierung der als illegal stigmatisierten MigrantInnen erkennen wir den Zustand einer globalen Unterschicht und unser aller Zukunft, wenn wir nicht gemeinsam für gleiche und reziproke Rechte für Alle streiten.

Dienstag, 28. November 2006

Ausnahmezustand, zentrale Texte und Links

Der globale Ausnahmezustand

Wikipedia über den Ausnahmezustand,

darin am wichtigsten, die Charakteristika: "Im Ausnahmezustand werden zeitweilig die Verfassung oder einzelne ihrer Bestimmungen außer Kraft gesetzt, wobei eine Kompetenzverlagerung von der Legislative auf die Exekutive und – in Bundesstaaten – von den Gliedstaaten auf den Bund stattfindet. Außerdem werden gewisse Grundrechte eingeschränkt oder vorübergehend außer Kraft gesetzt (z.B. Wirtschaftsfreiheit, Pressefreiheit, Postgeheimnis, Schutz der Wohnung). Ein weiteres Merkmal ist der Einsatz der Streitkräfte zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Ausnahmezustands. Häufig wird auch eine Befugnis zu Erlassen oder Notverordnungen erteilt, die Gesetzeskraft haben. Einer der wesentlichen Züge des Ausnahmezustands ist somit die vorübergehende Aufhebung der Gewaltenteilung im Sinne einer effektiven Regierungspraxis."
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand

Jean-Claude Paye: Ausnahmezustand in Permanenz - 9/11 als konstitutiver Akt
aus den Blättern für deutsche und internationale Politik, die ihre Artikel ja leider nicht online stellen, gibt´s dank ATTAC vorgelesen als MP3.
http://www.attac.de/service/downloads/podcast/pages/posts/sendung-7--ausnahmezustand-in-permanenz-911-als-konstitutiver-akt9.php

Philip S. Golub - Der permanente Ausnahmezustand
In dem Artikel wird an den Fälen USA und GB dargestellt, wie sich im Kontext des "Krieg gegen den Terror" die Exikutive immer mehr Macht aneignet und die parlamentarische Kontrolle ausschaltet.
http://www.monde-diplomatique.de/pm/2006/09/15/a0056.text

Boris Buden: From Haag to nowhere. Allgemeiner Ausnahmezustand über Europa
Boris Buden stellt anhand des Balkans und des Haager Tribunals dar, dass "der allgemeine Ausnahmezustand [...] zumindest seit 1989 mit mehr oder weniger Intensität über Europa verhängt wurde. Für einige Völker, wie für die des ehemaligen Jugoslawien, ist der Ausnahmezustand die einzige Form des politischen Lebens, die sie seit dem Fall des Kommunismus kennen. Bosnien, Kosovo, Mazedonien sind heute nichts anderes als Namen für verschiedene Formen des Ausnahmezustands. Sie sind politische ad-hoc-Provisorien, genauso wie das Haager Tribunal ein juristisches ad-hoc-Provisorium ist."
http://igkultur.at/igkultur/kulturrisse/1003601668/1003826366

Die Informationsstelle Militarisierung in Tübingen hat sich bei ihrem diesjährigen Kongress "Staat im Krieg - Krieg im Staat" bemüht, den Zusammenhang zwischen kolonialen Auslandseinsätzen und innerem Kriegszustand herauszuarbeiten. Ein viel zu knapper Bericht:
http://imi-online.de/2006.php3?id=1455
Der Beitrag über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren:
http://www.imi-online.de/2006.php3?id=1457

Theorie

Dass der Ausnahmezustand als Analyseinstrument gegenwärtiger Politik so hoch im Kurs steht ist natürlich v.a. Giorgio Agamben zu verdanken, der sich mit seinem "Homo Sacer" Projekt eine Untersuchung des Verhältnisses zwischen Leben und der Souveränen Macht vornimmt. Der zweite Teil des "Homo Sacer"-Projekts trägt den Titel "Ausnahmezustand". Auf der Rückseite steht folgende These: "Angesichts der unaufhaltsamen Steigerung dessen, was als "weltweiter Bürgerkrieg" bestimmt worden ist, erweist sich der Ausnahmeszustand in der Politik der Gegenwart immer mehr als das herrschende Paradigma des Regierens." Im Buch findet sich noch eine weitere, nämlich, dass "in allen westlichen Demokratien [...] die Erklärung des Ausnahmezustands zunehmend ersetzt [wird] durch eine beispiellose Ausweitung des Sicherheitsparadigmas als normaler Technik des Regierens.“
Das Buch ist dermaßen zentral, dass ich hier keine besondere Rezension empfehlen möchte. Es gibt mittlerweile deutschsprachige Sekundärliteratur aus der eigentlich ganz guten Reihe "... zur Einführung", also "Agamben zur Einführung" von Eva Gelen, die hat bei mir aber mehr Nebel hinterlassen, als der Text selbst.

Am kürzesten und klarsten (im deutschsprachigen Raum) wurde Agamben von Katja Diefenbach in ihrem Artikel "Die Ankunft der Polizei" zusammengefasst und angewendet und zwar auf die Phänomene Prekarität und Migrationsregime: "An der Verbindungsstelle von Prekarisierung und Migration ist zu erkennen, wie der Zugang zu sozialen Rechten und zu Aufenthaltsrechten flexibilisiert wird und wir in ein produktives System fluktuierender Rechte eintreten, das man mit Agamben ein niederschwelliges System des Ausnahmezustandes nennen könnte"
Gibt´s leider noch nicht im Netz, das Fantomas lohnt sich aber:
http://www.akweb.de/fantomas/fant_s/fant009/index.htm

Bei der Auftaktveranstaltung zum Buko 2006 hat Diefenbach zusammen mit Raul Zelik versucht, den Ausnahmezustand in die linke Debatte einzuführen:
(http://www.buko.info/kongress/buko29/sides/programm.html), leider gibt es keine Dokumentation, oder?
Raul Zelik hat am Beispiel Columbien dargestellt, dass die rechten Paramilitärs quasi anstelle des Staates die Zivilgesellschaft ausmerzen um gute Investitionsbedingungen zu schaffen. Er versucht, dies mit den Theorien Schmitts, Foucaults und Agambens zu abstrahieren:
(Die Seite ist leider gerade unten)

Dazu passend: William E. Scheuermans "Carl Schmitt and the Road to Abu Ghraib" über Schmitts Theorien über die Partisanen und deren heutige Anwendung auf den Terrorismus und die Gegenreaktionen:
http://www.blackwell-synergy.com/doi/pdf/10.1111/j.1351-0487.2006.00443.x?cookieSet=1

Beispiele

Bericht des Europarates über Geheimknäste und Gefangenenflüge:
http://assembly.coe.int/CommitteeDocs/2006/20060606_Ejdoc162006PartII-FINAL.pdf
Weitere Dokumente des Europarates dazu:
http://assembly.coe.int/ASP/APFeaturesManager/defaultArtSiteView.asp?ArtId=474

human Rights Watch über die Hintergründe zu Abu Ghraib:
http://hrw.org/reports/2004/usa0604/usa0604.pdf

Ein absurdes Urteil, mit dem deutsche Nazi-Kriegsverbrecher freigesprochen wurden, weil ja damals in Deutschland Ausnahmezustand herrschte und die Kriegsverbrechen deshalb nicht rechtswidrig waren (?!?):
http://www.forum-recht-online.de/2005/105/105rehmke.htm

Eine Einführung in das Thema Globalized Eviction:
im englischen Original:
http://szamko.gnn.tv/articles/2162/Globalized_Eviction
unauthorisierte deutsche Übersetzung:
http://de.indymedia.org/2006/11/161329.shtml

Mittwoch, 22. November 2006

Demokratie im Ausnahmezustand

Mit der Sowjetunion brach das gängige Bedrohungszenario, das für über vierzig Jahre den Krieg gegen die anderen und die Verfolgung der Aufmüpfigen im eigenen Land legitimierte, in sich zusammen.
Für die Metropolen des Westens prophezeite Franzis Fukujama das Ende der Geschichte, den kapitalistischen Weltfrieden. Dies war bestenfalls naiv: Im gnadenlosen Konkurrenzkampf um Profite kann es keinen Frieden geben, definiert als:

"eine umfassende und dauerhafte Rechtsordnung und Lebensform, bei der Wohl und Wohlstand der Menschen oberste Ziele sind."

Frieden gilt insofern als die Abwesenheit auch struktureller Gewalt.

"Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist“
Johann Galtung

In den neunziger Jahre trat die Sicherheitspolitik in den Hintergrund. Die weltweit führenden Staaten sahen sich keiner äußeren Bedrohung ausgesetzt, das Militär hing - salopp gesagt - in den Kasernen herum und spielte Karten. 1990 hatte zwar Saddam mit seinem Einmarsch in den Irak nocheinmal Anlass für militärische Intervention. Kurdische Flüchtlinge, die anschließend nicht über die Grenze in die Türkei gelassen wurden, wurden als Anlass genommen, mit der Militäroperation "Provide Comfort" eine Flugverbotszone über dem Nordirak einzurichten. Ein weiterer Versuch, die Soldaten als humanitäre Krieger nach Somalia zu entsenden, mündete in einem Massaker. Stundenlang schossen sich einige abgestürzte GIs und ein Rettungstrupp durch die Straßen der Hauptstadt Mogadischu und töteten dabei rund eintausend Somalis. Die Leichen zweier US-Soldaten wurden daraufhin unter dem Jubel der vermeintlich geholfenen Bevölkerung durch die Straßen gezogen.

Andere Themen rückten auf die Agenda der Weltpolitik: AIDS und andere Krankheiten, Armut, Bildung, Geschlechterdiskriminierung. Das UN-Entwicklungsprogramm versuchte 1994 dem herkömmlichen Sicherheitsbegriff, der sich auf Staaten bezog, den der menschlichen Sicherheit entgegen zu setzen:

"Es kann auf der Welt kein Frieden herrschen, solange die Menschen nicht in ihrem Alltag Sicherheit haben. Zukünftige Konflikte können öfter innerhalb von Nationen stattfinden, als zwischen ihnen - mit Ursachen die tief begraben in der wachsenden sozio-ökonomischen Ungleichheit und Mangel liegen. Die Suche nach Sicherheit in diesem Kontext liegt in Entwicklung, nicht in Waffen. […] Zu lange war das Verständnis von Sicherheit durch die Möglichkeit eines Konflikts zwischen Staaten geprägt. Zu lange wurde Sicherheit mit Bedrohungen von Staatsgrenzen gleichgesetzt. Zu lange strebten die Nationen nach Waffen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Heute erwächst das Gefühl von Unsicherheit für die meisten Menschen eher aus Sorgen des Alltags denn aus der Furcht vor einer Katastrophe im Weltmaßstab."

An sich eine richtige Analyse und ein richtiger Versuch, menschliche Sicherheit zu definieren. Allerdings haben auch die Sicherheitspolitiker hier neue Aufgabenfelder gewittert und umgesetzt.

In der selben Zeit wurden weltweit Arbeitnehmerrechte abgebaut, suspendiert. Zunächst wurde der Boden, dann der Strom, das Wasser, die Versorgung von Kindern, Alten, Kranken privatisiert. Die Vertriebenen und Überflüssig-Gewordenen machten sich auf in die Metropolen, um dort als rechtlose ArbeiterInnen in Sweat-Shop-Manufakturen ihren und den Unterhalt ihrer Familien zu erschuften. Die Löhne sanken, die so genannten Lebenskosten stiegen. Die Armut nahm also zu und nicht ab, provozierte und beschleunigte Konflikte, die tatsächlich immer weniger zwischen Staaten als innerhalb der Gesellschaften ausgetragen werden. Die Bevölkerung wird Schutzschild, Druckmittel und Manövriermasse. Die Ökonomie der neuen Kriege ist global, die Wertschöpfung erfolgt tw. in Zwangsarbeit bei der Rohstoffgewinnung in der dritten und Abschöpfung der Löhne für Rüstungsausgaben in der ersten Welt. Der Krieg erzeugt Flüchtlingslager und manifestiert sich in ihnen. Über zehn Millionen Menschen leben in Flüchtlingslagern, fast ein Zehntel der Weltbevölkerung in Slums. Auch die Profite wachsen und konzentrieren sich, abgeschirmt durch einen boomenden Sektor der Sicherheitstechnologien und -Dienstleistungen.

Diese gewaltige Reorganisation von politischer und wirtschaftlicher Teilhabe verlief zunächst in weiten Teilen der Welt friedlich unter der stumpf-optimistischen ideologischen Hegemonie des Neo-Liberalismus. Je deutlicher dieser jedoch seine strukturelle Gewalt offenbart, desto gewalttätiger wird auch seine Durchsetzung, desto mehr formiert und globalisiert sich auch Widerstand. Dieser Widerstand ist nicht per se gut oder progressiv. Im Gegenteil suchen einige - mit dem Rücken zur Wand - nach schnellen und einfachen Antworten und liefern damit den Nationalisten und Jihaddisten die nötige Massenbasis.

In diesem konfliktträchtigen Szenario verabschiedeten die Führer der Staaten auf ihrem Milleniumsgipfel 2000 die so genannten Millenium Development Goals. Von einer Bekämpfung extremer Armut und Hunger ist dort die Rede, von der Gleichstellung von Männern und Frauen und wieder die Bekämpfung von AIDS. Gelingen soll dies vermeintlich durch die Bereitstellung von 0.7% des BIP für internationale Entwicklungshilfe. Vorbedingung für Entwicklung sei jedoch "Sicherheit". Als Ziel von Sicherheitspolitik gilt einerseits das Individuum, der Zivilist: die Mittelschicht, der abzuschirmende Politiker oder Bonze, die Migrantin, der potentielle Terrorist, der Terrorist, die Extremistin, der Kindersoldat oder die Prostituierte. Andererseits, das mag ehrlicher klingen aber ist in der Praxis das gleiche: Die Sicherheit Deutschlands, Transportwege, Rohstoffsicherheit. Mittel der Sicherheitspolitik sind Soldaten und Polizisten.

In den Einsatzgebieten der Bundeswehr zeigt sich das ganz deutlich: In Bosnien, Afghanistan, und der DRC (hier meist schlicht Kongo genannt) geht es um die Kontrolle der Zivilbevölkerung. "Ethische Konflikte" und "Pogrome" seien zu verhindern, der Widerstand in Afghanistan wird mittlerweile offiziell als "Aufstand" tituliert, die Gefahr für die EUFOR in Kinshasa geht von jugendlichen Ghetto-Bewohnern aus.
Aufgabe des Militärs ist also immer weniger die Schlacht gegen eine befeindete Armee als die dauerhafte Besetzung: Die Kontrolle eines Gebietes oder einzelner Städte, das Errichten von Straßensperren, die Sicherung von Transportwegen und Fluchtkorridoren, das Durchsetzen von Ausgangssperren. Da ist es logisch, dass immer öfter auch Polizisten mit den Soldaten im Einsatz sind. Deutschland erwägt, die Bundespolizei per Gesetz generell für Auslandsmissionen einsatzfähig zu machen, erste Spezialeinheiten werden in Gifhorn explizit für die Eindämmung von Demonstrationen im Ausland geschult. Auf europäischer Ebene soll eine European Gendarmerie Force zu eben solchen Zwecken gebildet werden. Das Mandat der Polizei- und Streitkräfte lautet meist schlicht "Gewalt einzusetzen, um Gewalt zu verhindern" und setzt die Präventivkriegsdoktrin so auch auf Mikro-Ebene um.

Von Außen betrschtet besteht ein logischer Zusammenhang zwischen kolonialen Besatzungen und dem Aufbau bzw. dem Umbau der Armeen zu Aufstandsbekämpfungseinheiten.

In Irak, Haiti, aber auch in Kinshasa wird mittlerweile die Bevölkerung per se als Feind angenommen. Beispielhaft hierfür ist Falludjah, die Stadt wurde wochenlang belagert und bombardiert. Wer sich danach noch darin aufhielt galt pauschal als Ziel. Anders lässt sich eine solch große Stadt gar nicht mehr einnehmen. Es wurden weißer Phosphor und Mk77 eingesetzt.

Dies alles findet in so genannten Schurkenstaaten, gescheiterten oder erodierenden Staaten statt. Entwicklungshilfe ist dementspechend der Aufbau neuer staatlicher Strukturen, die eine "Good Gouvernance" (gute Regierungsführung) im Sinne der intervenierenden Staaten gewährleisten sollen. Unter staatlichen Strukturen wird in erster Linie Militär und Polizei verstanden, später auch ein System von Strafgerichten und Knästen. Unter dem Stichwort "Sicheheitsektorreform" bauen die westlichen Staaten in der Peripherie also neue Gewaltinstutionen und erklären dies als "Wiederaufbau" oder "Law-Enforcement", zivile Krisenprävention und Friedenskonsolidierung. Der Versuch, Individuen in das Zentrum des Sicherheitsbegriffs zu setzen ist damit geglückt, allerdings spielen sie dort faktisch eher die Rolle als potentielle Bedrohung, denn als Schutzbedürftige, keinesfalls aber als autonome Subjekte, als Souverän. In gescheiterten Staaten wird ein Krieg Aller gegen Aller konstatiert, der mit purer Gewalt unter Kontrolle gebracht werden müsse.

Das Recht hinkt diesen Entwicklungen nur noch als legitimierende Instanz hinterher. Saddam Husseins Tod durch den Strang soll die Entwicklung des Irak in Richtung Demokratie beschleunigen und wurde von einem ad-hoc Gericht gefälliger-Weise kurz vor den US-amerikanischen Kongress-Wahlen angeordnet. Da es sich bei den Besatzungen und Interventionen nicht um erklärte Kriege handelt, gilt nicht einmal das Kriegsrecht. Deutsche Soldaten genießen im Ausland beispielsweise häufig Diplomatenstatus, sind also im Einsatzland immun und üben gleichzeitig die Gewalthegemonie aus. Theoretisch unterstehen sie zwar weiterhin dem deutschen Recht, das sie mit Verhaftungen etc. gegenüber Dritten zur Anwendung bringen, das aber Soldaten eben nicht das Recht einräumt, Menschen zu kontrollieren oder zu verhaften. Bei Polizisten ist die Lage noch uneindeutiger da sie ebenfalls keinen Kombatantenstatus haben, von der entsendenden Regierung aber die Erlaubnis haben, zur Selbstverteidigung von der Waffe Gebrauch zu machen. Mit der Entsendung bewaffneter Kräfte ins Ausland wird immer ein neuer Rechtsraum geschaffen und definiert. Das internationale Recht schränkt zwar die formal legitimen Handlungsspielräume imperialer Armeen ein, wird aber vielmehr durch deren Handlungen und Überschreitungen geformt.

Ein Krieg ist Völkerrechtswidrig, wenn ihm, wie beim Irakkrieg, nicht durch den UN-Sicherheitsrat zugestimmt wird. Das zugrundeliegende Prinzip des Völkerrechts – die Souveränität der Nationalstaaten – wird einseitig aufgeweicht. Die Souveränität verbietet es, dass ausländische Truppen ohne dessen Erlaubnis auf dem Territorium eines Staates aktiv werden oder dessen innere Ordnung von Außen gezielt beeinflußt wird. Als neues völkerrechtliches Prinzip wird gegenwärtig die Verantwortung zum Schutz eben der Zivilbevölkerung eingeführt, die Interventionen bei schlechter Regierungsführung nicht nur erlaubt, sondern gar gebieten soll. Mittlerweile wurde von den Sicherheitspolitikern der Begriff der "conditional souvereignty" geprägt, der bedingten Souveränität. Dieser entspricht den realen Verhältnissen, dass Staaten, die für sich die Souveränität in Anspruch nehmen, dieses Recht für andere suspendieren können. Souverän ist, wer darüber bestimmt, wann das Recht zur Anwendung kommt und wann nicht. Dies ist die Umsetzung des Ausnahmezustands auf internationaler Ebene.

Im Februar diesen Jahres fanden 23 Auslandsmissionen der UN, 17 der OSZE, 12 der EU und zwölf weitere statt, die allesamt als Friedenseinsätze bezeichnet werden. Hinzu kommen einige reguläre Kriege, eine Vielzahl von innerstaatlichen Kriegen. Das Militär kommt außerdem in Grenzstreitigkeiten und Sezessionskonflikten zum Einsatz, allein 2006 wurde in 8 Staaten der Ausnahmezustand verhängt. In anderen Ländern herrscht er schon seit Jahren.

Auch wenn der erklärte Krieg zwischen völkerrechtssubjekten zur Ausnahme geworden ist, so ist es auch der Frieden selbst im engeren Sinne: Kaum ein Land hat keine Truppen im Ausland stationiert oder einen Sezessionskonflikt.

Ausnahmezustand.

Der Ausnahmezustand ist in vielen Verfassungen so genannter Demokratien verankert und trägt verschiedene Namen. In Großbritannien ist es das Kriegsrecht, welches in Notlagen ausgerufen werden kann, in Frankreich heißt die entsprechende juridische Figur "Belagerungszustand", in Deutschland nach 1945 wurde der Ausnahmezustand 1968 per Gesetz dem Grundgesetz hinzugefügt. Oft genug wird der Ausnahmezustand jedoch auch ausgerufen, wenn er nicht in der Verfassung verankert ist oder ohne die rechtlichen Grundlagen und Bedingungen des Ausnahmezustands zu beachten. Generell umfasst der rechtliche Ausnahmezustand folgende Komponenten: Es ermöglicht den Einsatz der Armee im Innern, gibt ihr und der Polizei erweiterte Rechte, beispielsweise können Ausgangssperren verhängt werden. Die Grundrechte werden eingeschränkt bzw. suspendiert. Hausdurchsuchungen und Verhaftungen können ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden. Es werden Schnellverfahren ermöglicht und häufig auch der Geltungsbereich der Militärgerichte auf zivile Beriche ausgedehnt. In vielen Ländern, insbesondere in Lateinamerika, gibt es im Ausnahmezustand die Todesstrafe. Ein weiteres wichtiges Charakteristikum ist, dass Gesetze fortan vom Präsidenten oder den Ministerien per Dekret erlassen werden können und häufig die Arbeit des Parlaments ausgesetzt wird. Dies gilt auch hinsichtlich des Militärs, das dem Oberkommando des Präsidenten oder spezieller Gremien unterstellt wird. Je länger der Ausnahmezustand in Kraft bleibt, desto mehr entwickeln sich für Militärdiktaturen typische Strukturen: Paramilitärs, relativ eigenständig agierende Militäreinheiten und Geheimdienstabteilungen, Lager, Spezialgefängnisse, Foltergefängnisse, die Zahl von Menschen, die "verschwunden" werden steigt.

Die Anlässe, auf die hin der Ausnahmezustand ausgerufen wird, sind vielfältig. Am unverdächtigsten sind zunächst Naturkatastrophen, wobei zuletzt der Hurrican Kathrina gezeigt hat, dass auch deren Auswirkungen keineswegs naturgegeben und die Reaktionen der Regierung keineswegs alternativlos sind. Während die US-Administration den Leiden der armen zurückgebliebenen Bevölkerung zunächst weitgehend ahnungs- und tatenlos gegenüberstand, rückten bald die Plünderungen derer in den Vordergrund, die zuvor alles verloren hatten und sich nun in den leerstehenden Villen und verwüsteten Supermärkten bedienten. Das Gerücht, dass sich einige von ihnen bewaffnet hätten, wurde zum Anlass genommen, den Notstand zu verhängen und die frisch aus dem Irak eingetroffene Nationalgarde nach New Orleans zu entsenden, um einen wahren Krieg gegen die Armut zu entfesseln, während die vom Wasser eingeschlossenen Menschen weiter dahinsiechten. Auf den US-amerikanischen Seiten des Nachrichtenportals Indymedia wurde seinerzeit deutlich, dass sich das Militär zunächst das Monopol auf Handlungsfähigkeit sicherte und spontane zivile Rettungsmaßnahmen unterband. Die Regierung, wegen ihrer langen Untätigkeit in scharfe Kritik geraten, konnte mit der Verhängung des Ausnahmezustands demonstrieren, dass sie sich der Sache annimmt und vermeintlich alles mögliche unternimmt, um endlich zu handeln. Was macht eine Regierung, wenn sie nicht weiter weis? Sie verhängt den Ausnahmezustand und schickt das Militär.

-> Beispielhaft für die internationale Situation Armut, Hunger, aber man macht Sicherheitspolitik, das ist klassische Außenpolitische Aufgabe der Staaten. Keine Entwicklung ohne Sicherheit. Innenpolitisch ist sie der Innere Frieden, jetzt vermischt sich beides.

Das gilt auch bei inneren Unruhen, rebellierenden Minderheiten, Autonomieerklärungen oder Sezessionsbestrebungen. Solange diese gewaltfrei bleiben, kann der Einsatz des Militärs erheblich schwerer gerechtfertigt werden und die oppositionellen Kräfte stärken. In diesem Fall bemühen sich oft die Geheimdienste um eine Eskalation, entweder indem sie Anschläge verüben und der anderen Seite zuschreiben, wie dies die Strategie der Spannung in Italien und jüngst in Oaxaca beinhaltet. Zusätzlich oder alternativ können paramilitärische Gruppen aufgebaut und ausgerüstet werden. Dann lässt sich der Ausnahmezustand wie in Nord-Irland oder den Kurdengebieten der Türkei oft jahrelang aufrechterhalten, in dessen Schatten eine Kriegsökonomie mit privaten und völlig entpolitisierten Gewaltunternehmern entsteht. Geheimdienste und Paramilitärs schaffen sich eine wirtschaftliche Basis in der Bevölkerung die von den Regierungstruppen oder ausländischen Counter-Insurgency-Einheiten illegalisiert und bekämpft werden. In einigen arabischen Ländern ist es islamistischen Gruppen gelungen, ein besseres System der sozialen Grundsicherung bereitzustellen, als die Regierung, und sich so einen breiten Rückhalt in der Gesellschaft zu sichern. In Algerien herrscht der Ausnahmezustand seit 1991 die islamische Heilsfront FIS die erste Runde der Wahlen gewann woraufhin das Militär die Macht übernahm und die FIS verbat. Auch Mubarak in Ägypten regiert seit der Ermordung seines Vorgängers 1981 wegen des großen gesellschaftlichen Einflusses der Muslimbrüderschaften im Ausnahmezustand. Der pro-westliche Kurs wird von der Bevölkerung abgelehnt und kann nur mit Gewalt durchgesetzt werden. Um den "Inneren Frieden" kümmern sich die Islamisten und gewinnen dadurch eine Massenbasis.

Ein weiterer Grund, den Ausnahmezustand zu verhängen, besteht in Schwierigkeiten innerhalb der Regierung selbst. Korruptionsvorwürfe gegen führende Politiker, Streitigkeiten innerhalb der Regierung, knappe, unklare oder angefochtene Wahlergebnisse können insbesondere im südostasiatischen und pazifischen Raum darin münden, dass die Regierung die Opposition auf diesem Wege zum Schweigen bringt und das Militär in der Hauptstadt oder Unruheprovinzen stationiert. Auch auf den gewaltsamen Tod von hohen Regierungsbeamten wird speziell in Afrika auf diese Weise reagiert. Staatsbankrott, Inflation, die Zahlungsunfähigkeit von Banken und Kreditinstituten führten u.a. 1989 in Venezuela 1997 in Albanien und 2001 in Argentinien zu Aufständen, auf welche hin die Regierungen jeweils den Ausnahmezustand ausriefen.

Ausnahmezustände markieren damit oft auch politische Brüche. Nicht immer gelingt es der Regierung, das Militär und die Polizei gegen die eigene Bevölkerung vorgehen zu lassen und auch wenn, gehen die oppositionellen Bewegungen oft gestärkt aus den Repressionen hervor. Manchmal kommt es gar zu Revolutionen in dem Sinne, dass eine völlig andere oder neue Elite die Staatsführung übernimmt, die alte blutig verfolgt und eine neue ideologische Grundlage ihrer Herrschaft gegenüber der Gesellschaft durchsetzt. Insofern ist auch die Revolution ein Ausnahmezustand, kein Wunder also, dass Regime wie in Mexiko oder Libyen, die auf der Institutionalisierung einer vermeintlichen Revolution basieren, repressiv sind. Eine prekäre oder nicht vorhandene Legitimität und die Kontrolle über die Gewaltinstitutionen bestimmen die gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Konsolidierung eines neuen Regimes, selbst wenn es nicht aus einem Krieg hervorgeht, geschieht meist im Kontext des Kriegsrechts oder Ausnahmezustands. Auch bei einem Putsch wird zunächst eine Form des Ausnahmezustands errichtet, die Aufhebung der Verfassung und der Übergang zu einer kommissarischen Diktatur.

In letzter Zeit ist der Begriff "Ausnahmezustand" außerdem in Mode gekommen. Wenn nach heftigen Schauern einige Keller leergepumpt werden müssen oder mittleren Stürmen umgeknickte Bäume die eine oder andere Straße blockieren, ruft die Feuerwehr den "Ausnahmezustand" aus. Funk und Fernsehen verkünden ihn nicht nur in Zusammenhang mit allem, was sich mit Blaulicht und Tatütatata assoziieren läßt sondern mit zunehmend positiver Konotation. Der Ferienbeginn sorgt dann etwa für einen Ausnahmezustand auf deutschlands Fernstraßen, der Schlußverkauf in den Modehäusern und nicht zuletzt die dumpf-fröhlichen Feierlichkeiten im Rahmen der Fußball-WM wurden in den Lokalzeitungen immer wieder als hupender und jubelnder, unbekümmert schwarz-rot-goldener Ausnahmezustand tituliert.

Auch wenn diese abwertende Verallgemeinerung des Begriff nicht grundlos stattfindet, ist es zunächst wichtig, ihnen gegenüber noch einmal die wahre Bedeutung des Ausnahmezustandes herauszuarbeiten. Es handelt sich dabei um eine paradoxe staatsrechtliche Figur, welche die Rechtsordnung aufhebt, vermeintlich um sie zu erhalten. Diese Aufhebung geschieht einseitig hinsichtlich der gewalthemmenden Institutionen, der Beschränkungen der Herrschaft, welche die Rechtsordnungen enthalten. Die Macht konzentriert sich in den Händen der Exekutiven, die Regierung bestimmt zentralistisch über den Einsatz von Polizei und Militär. Die Gerichte und das Parlament verlieren ihre Interventionsmöglichkeiten und die Bürgerrechte, welche die Einzelnen vor dem willkürlichen Zugriff der Exekutiven und legale Möglichkeiten zur Gegenmachtbildung schützen sollen, werden aufgehoben. Es ist die einseitige Aufhebung des so genannten Gesellschaftsvertrages, der vermeintlich die Grundlage demokratischer Herrschaft darstellt. Die Möglichkeit, die Verfassung einseitig außer Kraft zu setzen offenbart die wahre Natur demokratischer Herrschaft. Verliert sie ihre Legitimität, kann sie schlicht aus den Gewehrläufen wiederhergestellt werden. Paradoxer Weise ist eben die Möglichkeit zur Aufhebung der Verfassung in den Verfassungen vieler Demokratien – so auch der deutschen – enthalten. Argumentativ geht der Ausnahmezustand immer von einem Notstand, einer Notlage aus, welche die Zerstörung der gesellschaftlichen Ordnung mit sich brächte, wenn sie nicht in der zuvor festgelegten Weise vorübergehend aufgehoben würde. Zwar beinhaltet die Verfassung einige Voraussetzungen für die offizielle Verhängung des Ausnahmezustandes und begrenzt auch danach die Spielräume der Exekutiven doch die Geschichte des Ausnahmezustandes zeigt, dass diese eben mit Hinweis auf die vermeintliche Notlage im Ausnahmezustand selbst ignoriert werden. Wer sollte dies auch verhindern?

Ein solcher Notstand ist natürlich der Kriegs- bzw. Verteidigungsfall. Die Aussage Strucks, dass Deutschlands Sicherheit am Hindukusch verteidigt würde, zeigt, wie dehnbar diese Konzepte sind (er beinhaltet bspw. auch die Sicherung von Transportwegen). Zudem befinden wir uns seit dem 11.September 2001 im sogenannten "Krieg gegen den Terror". Dieser weltweite Krieg gegen einen unsichtbaren und oftmals lediglich halluzinierten Feind entstammt nicht mehr düsterer Science Fiction, sondern ist schlicht Realität. Das bedeutet jedoch nicht, dass 2001 weltweit oder innerhalb der Koalition der Willigen der Ausnahmezustand ausgerufen und das Kriegsrecht in Kraft gesetzt wurde. Aber der Ausnahmezustand kann als Analyseinstrument der Politik insbesondere der liberal-demokratischen Staaten in den letzten Jahren dienen.

Agamben formuliert folgende These: „Angesichts der unaufhaltsamen Steigerung dessen, was als ´weltweiter Bürgerkrieg´ bestimmt worden ist, erweist sich der Ausnahmezustand in der Politik der Gegenwart immer mehr als das herrschende Paradigma des Regierens“

Nach 9/11 wurde nicht das Kriegsrecht in Kraft gesetzt, aber der Krieg gegen den Terror ausgerufen, dessen Einsatzort die ganze Welt ist. Er beinhaltet nicht nur die Kriege und Besatzungen von Irak und Afghanistan, sondern auch geheime Kommandooperationen, geheimdienstliche Tätigkeiten und die Jagd von vermeintlichen und tatsächlichen Terroristen im Inland und „befreundetem“ Ausland. In seinem Kontext wurden auch die beiden Militäroperationen Active Endeavour im Mittelmeer und Enduring Freedom am Horn von Afrika begonnen. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung wurden die internationalen Gewässer militarisiert und die zivile Schiffahrt der Kontrolle der westlichen Soldaten unterworfen. Deutschland nutzte Enduring Freedom außerdem, um für je ein Jahr den Einsatz von bis zu 2800 Soldaten im Gebiet der NATO, der arabischen Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie den angrenzenden Seegebieten durch das Parlament absegnen zu lassen. Außerdem beinhaltet das deutsche Mandat von Enduring Freedom Einsätze von bis zu 100 Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, über die das Parlament bislang nichteinmal aufgeklärt wird. Das KSK wiederum ist in Afghanistan an der Bewachung und dem Transport von Gefangenen beteiligt und liefert damit Zuarbeit für Guantanamo und afghanische Foltergefängnisse. Laut Angaben zweier verschleppter Menschen aus Deutschland, Khaled El Masri und Murat Kurnaz, wurden diese auch von deutschen Sicherheitsbeamten genutzt um Terrorverdächtige zu verhören. Darüber hinaus sind Verhöre illegal Verhafteter und Verschleppter Terrorverdächtiger durch deutsche Behörden in Damaskus und Marokko öffentlich geworden. Die US-Stützpunkte Frankfurt und Ramstein waren für die Gefangenentransporte der CIA, die - bestenfalls - häufig in Guantanamo enden, zentral. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass Deutschland 7000 Soldaten abgestellt hat, um im Inland militärische Einrichtungen zu schützen, einerseits sicherlich gegen terroristische Anschläge, andererseits wird damit freilich auch ziviler Protest eingeschüchtert. Denn die Ausdehnung des Militärischen geschieht keineswegs Widerspruchsfrei. In der Kyritz-Ruppiner Heide nahe Berlin kämpft die ansässige Bevölkerung seit Jahren gegen die Einrichtung eines Luft-Boden-Schießplatzes - des so genannten Bombodroms - und stattdessen für eine touristische Infrastruktur als ökonomische Basis der Region. Auf dem Magdeburger Gefechtsübungszentrum, dem modernsten in ganz Europa, das von dem privaten Sicherheitsunternehmen Serco GMBH - ansonsten auch für den Unterhalt von Knästen und Abschiebehaftzentren zuständig - betrieben wird, werden die Manöver durch ansässige FriedensaktivistInnen gestört. Der Ausbau des NATO-Flughafens Geilenkirchen war erst nach der Räumung eines Hüttendorfs von Groenfront-AktivistInnen möglich, der Ausbau des Leipziger Flughafens als Drehkreuz für den US-Nachschub in den Irak stößt ebenso auf Widerstand in der Bevölkerung wie die militärische Nutzung des Flughafens Rostock-Laage. Wenn dieser im Rahmen der Proteste gegen die G8 besetzt wird, könnten sich die Protestierenden Soldaten und Feldjagern gegenüber sehen, die in den letzten Jahren bei zahlreichen Gelöbnissen und Gedenkfeiern der Gebirgsjäger an NS-Kriegsverbrecher den inneren Ring der Abschirmung gegenüber Protest bildeten.

Die Verdrängung des Zivilen durch das Militärische ist ein globales Phänomen. So gab es in Südkorea massive Proteste gegen die Erweiterung eine US-Militärstutzpunktes wegen der ein Dorf bereits das zweite mal umgesiedelt werden musste. 18.000 koreanische Polizisten und Soldaten stürmten schließlich das Dorf, 400 Menschen wurden festgenommen und 200 verletzt. Am 13. Mai 2005 wurden in Usbekistan mehrere hundert Menschen erschossen, die gegen die Rechtswillkür des usbekischen Regimes demonstrierten. Diese bezeichnete die Demonstranten als Terroristen und Umstürzler und verfolgt seit dem drastisch Oppositionelle und Menschenrechtsvereinigungen, die eine internationale Untersuchung des Massakers fordern. Die deutsche Regierung kritisiert diese Menschenrechtsverletzungen nicht, da sie in Usbekistan ihren Stützpunkt für die Versorgung der deutschen Soldaten im benachbarten Afghanistan unterhält. Im Gegenteil profitiert sie vom autoritären Regime, denn der US-geführte Krieg in Afghanistan und die Unterstützung durch ihre Regierung wird in Usbekistan ebenso wie in Pakistan von der Bevölkerung weitgehend abgelehnt. Staaten, die sich am Krieg beteiligen, müssen dies mehr oder weniger gewaltsam gegenüber der eigenen Bevölkerung durchsetzen.

Dies beinhaltet eben auch eine Entparlamentisierung der Auslandseinsätze. Neben dehnbaren und allumfassenden Mandaten wie enduring Freedom geschieht dies in Deutschland insbesondere dadurch, dass diese von Polizei und zivilen Helfern flankiert werden. Über Auslanseinsätze der Polizei entscheidet das Innenministerium und wenn Soldaten offiziell als „Militärberater“ entsandt werden, bedarf dies ebenfalls keiner zustimmung des Parlaments. Der Einsatz der Bundespolizei zum Schutz von zivilen Helfern im Irak wurde beispielsweise erst bekannt, nachdem zwei der Beamten starben. Auch in den Libanon wurde Bundespolizei noch während der Gefechte zwischen israelischer Armee und der Hisbolla entsandt, offiziell um den Schutz der deutschen Botschaft zu verstärken. Ein weiterer Vorwand, Bundespolizisten in alle Welt zu entsenden, ist die Bekämpfung illegaler Migration. Mittlerweile werden Bundespolizisten, die im Rahmen der Amtshilfe auch auf Demonstrationen im Inland eingesetzt werden, speziell für Auslandseinsätze trainiert, ein neues Entsendegesetz soll es ermöglichen, diese auch gegen ihren Willen im Ausland einzusetzen. Denn in den Protektoraten beispielsweise auf dem Balkan fühlen sich die Soldaten immer öfter an Polizeiarbeit erinnert. Ihre Aufgabe ist hier die Eindämmung von Demonstrationen, die Jagd auf Kriegsverbrecher und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Neben dem Einsatz von eigenen Polizisten bietet sich die Ausbildung und Ausrüstung eigener Polizei- und Aufstandsbekämpfungskräfte vor Ort im Rahmen der sogenannten Sicherheitssektorreform an, die aber oft in den Aufbau unkontrollierbarer paramilitärischer Gruppen mündet.

Die zunehmende Ununterscheidbarkeit von Polizei und Militär deutet auf generelle Innen- und Außen- Analogien hin, die dem weltweiten Bürgerkrieg und dem Krieg gegen den Terror innewohnen. Immer wieder wird von unseren Politikern betont, dass man zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit nicht mehr unterscheiden könne, es herrscht also auch im Inneren Krieg und im Krieg geht es um alles, warum auch jedes Mittel gerechtfertigt ist. Kurz nachdem von der britischen Regierung an die Polizei der Auftrag erging, potentielle Terroristen im Zweifelsfall zu erschießen, setzten die Sicherheitskräfte diesen gegenüber einem unschuldigen Brasilianer spektakulär um. Der frühere Polizeichef Londons rechtfertigte dies mit der Aussage „Wir leben in einer Zeit des Bösen, wir sind im Krieg“. Die deutsche Regierung will einen Einsatz der Bundeswehr für die Fälle ermöglichen, dass von einem zivilen Flugzeug oder Schiff eine potentielle Terrorbedrohung ausginge. In einer solchen Notlage soll der Abschuss des betreffenden Transportmittels und damit der Mord an den Insassen gerechtfertigt werden. Nachdem dies für Verfassungswidrig erklärt wurde, verkündet sie kurzerhand, dann müsse eben die Verfassung geändert werden. Dies muss jedoch nicht unbedingt über ein Zweidrittelmehrheit im Parlament geschehen. Per Kabinettsbeschluss verabschiedete die Regierung am 25. Oktober ein neues Verteidigungsweißbuch. Darin werden wie auch in den Verteidigungspolitischen Richtlinien die Begriffe der Verteidigung und der nationalen Sicherheit so weit ausgedehnt, dass ein Einsatz im Inneren bereits möglich ist.

Der Innere Notstand rechtfertigte darüber hinaus auch die zunehmende Verzahnung von Militär, Polizei und den verschiedenen Geheimdiensten unter anderem im gemeinsamen Lage- und Analysezentrum oder zuletzt durch die Anti-Terror-Datei. Mit dem Krieg gegen den Terror wird auch eine immer umfassendere Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung aller Telefon und Internet-Verbindungen sowie der Einsatz des deutschen Maut-Systems zur Überwachung des Verkehrs gerechtfertigt. Darüber hinaus arbeiten die westlichen Demokratien gerade an einer rechtlichen Umsetzung der faktisch bereits bestehenden Praxis, dass Terrorverdächtige auch ohne richterliche Anordnung auf unbestimmte Zeit festgehalten werden können. Für Sexualstraftäter besteht die Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung schon länger und wurde zuletzt 2004 auch als nachträgliche Maßnahme für verfassungsmäßig erklärt. Demnach kann auch nach Verbüßen der Haftstrafen ein unbefristeter Freiheitsentzug angeordnet werden, der nur alle zwei Jahre bestätigt werden muss. Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis können in Deutschland 18, in den meisten anderen europäischen Ländern zwei bis sechs Monate inhaftiert werden, um ihre Abschiebung zu ermöglichen. Insofern wurde mit dem Schutz vor willkürlicher Inhaftierung - der Habeas Corpus Grundsatz - ein wichtiges Element der Rechtsstaatlichkeit, schrittweise abgebaut. Nach Ansicht verschiedener Rechtswissenschaftler ist allein dies hinreichend, um von Ausnahmezustand oder Feindstrafrecht zu sprechen.
Bei Abschiebemaßnahmen, in Abschiebehaft und bei der militarisierten Sicherung der Außengrenzen wird das Leben von MigrantInnen immer wieder demonstrativ aufs Spiel gesetzt. Die Beamten, die für den Tod von Menschen zur Rechenschaft zu ziehen sind, bleiben oft straffrei oder kommen mit Bewährungsstrafen davon. So im übrigen auch der Stellvertretende Polizeipräsident Frankfurts Daschner, der einem Verdächtigen Folter androhen ließ. Auch hier wurde ein Freispruch in Hinblick auf die unmittelbare Notlage gefordert.

Für MigrantInnen wie Asylbewerber sind verschiedene Grund- und Menschenrechte wie die Niederlassungsfreiheit bereits seit längerem Makulatur. Viele dieser Einschränkung wurden im Kontext des Sozialabbaus nun auch auf gemeldete Erwerbslose ausgedehnt. Die Zwangsarbeit, die in Knästen und Psychatrien schon länger möglich ist, kann nun auch Hartz-vier- Berechtigte betreffen.

Krise der Demokratie

Die Permanenz der Ausnahme kann als Strategie der Herrschenden aufgefasst werden, Ausbeutung und Unterwerfung zu intensivieren. Sie stellt auf jeden Fall eine Krise demokratischer Herrschaft und Legitimität dar. Auf der anderen Seite ist sie auch Ausdruck eines wachsenden und vielfältigen Widerstands, eines globalen Inneren Unfriedens. So lässt sich der Erfolg des islamischen Fundamentalismus sicher teilweise mit der Gewalt der neoliberalen Globalisierung erklären. Auch die zunächst sinnlos und endogen erscheinende Gewalt in Slums und Vorstädten resultiert nicht zuletzt aus dem Ausschluss dieser Bevölkerungsgruppen von ökonomischer, politischer und damit auch gesellschaftlicher Teilhabe. Tatsächlich geht es den Menschen immer mehr an den Kragen, ihr Recht auf auf Wohnung und Aufenthalt, auf Arbeit und Leben in Würde und ihre politischen Rechte werden unter Anwendung von Gewalt in Frage gestellt.

Beverly Silver versucht in ihrer Untersuchung über die Geschichte der Arbeiterbewegung den jeweiligen Stand der Gesellschaft nicht alleine aus der Eigendynamik des Kapitalismus, sondern aus dem jeweiligen Machtverhältnis zwischen Kapital und ArbeiterInnenbewegung zu beschreiben. Demnach pendelt die globale Politik scheinbar endlos zwischen der Maximierung der Profite und der Legitimierung des kapitalistischen Weltsystems. Gegenwärtig stehen die Zeichen eindeutig auf Maximierung der Profite und die Legitimität der politischen Herrschaft schwindet in nackte Gewalt. Nach Silvers bedeutet dies aber keineswegs das Ende der Arbeitskämpfe, diese werden jedoch gegenwärtig dort ausgefochten, wo sie am existentiellsten sind: in der kapitalistischen Peripherie. Dies bedeutet einerseits tatsächlich die so genannte "Dritte Welt", wo deutsche Polizisten ehemalige Milizionäre in Aufstandsbekämpfung ausbilden, andererseits die Peripherie der Metropolen, die illegalisierten Slums und die illegalisierten Bewohner. Zuletzt auch die mobile Peripherie der transnationalisierten migrantischen Arbeitskräfte und ihrer Angehörigen die vor unserer Nase ausgebeutet, inhaftiert und abgeschoben werden und in den letzten zwei Wochen in zwei Lagern in Deutschland zu streiken begonnen haben.

Aus dieser Perspektive ist der globale Ausnahmezustand nicht unbedingt eine fatale Entwicklung. Wie oben beschrieben kann der Verlust an Legitimität durch pure Gewalt nicht immer ersetzt werden, die zivile Opposition stärken und den Übergang zu einer anderen, klassisch sozialdemokratischen Politik markieren, die sich weniger an der Bereitstellung von Profiten und mehr an Legitimität orientiert. Dies entspräche dem ewigen Pendeln innerhalb des Kapitalismus, wie es Silvers annimmt, lediglich mit zunehmenden Gewaltpotential. Es könnte natürlich auch eine tatsächliche Revolution bedeuten, den Übergang in etwas völlig Neues. Wie vorher beschrieben können auch Revolutionen zu Terrorregimen, zum permanenten Ausnahmezustand werden. Dieser steht uns bevor, wenn wir Krieg und Terror nicht den kollektiven Kampf um Rechte entgegensetzen können und Frieden einfordern:

"eine umfassende und dauerhafte Rechtsordnung und Lebensform, bei der Wohl und Wohlstand der Menschen oberste Ziele sind."

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